Arbeitslosigkeit

Muss ich eine Stelle, die mir vom RAV angeboten wird, annehmen?

Muss ich eine Stelle, die mir vom RAV angeboten wird, annehmen?

Sie müssen grundsätzlich jede Arbeit unverzüglich annehmen. Unzumutbar und somit von der Annahmepflicht ausgenommen ist eine Arbeit, die

  • den üblichen Arbeitsbedingungen nicht entspricht;
  • nicht angemessen auf Ihre Fähigkeiten oder auf Ihre bisherige Tätigkeit Rücksicht nimmt;
  • nicht Ihren persönlichen Verhältnissen entspricht (Alter, Gesundheit, Familie);
  • einen Arbeitsweg von täglich mehr als 4 Stunden notwendig macht;
  • den Wiedereinstieg in Ihren Beruf erschwert, falls darauf in absehbarer Zeit eine Aussicht besteht;
  • Ihnen einen Lohn einbringt, der geringer ist als 70% des versichertenVerdienstes, es sei denn, Sie erhalten Kompensationszahlungen im Rahmen eines Zwischenverdienstes.

 

 

 

Quelle: www.treffpunkt-arbeit.ch