Renten

Hinterbliebenenrenten

Hinterbliebenenrenten

Die Absicherung der Hinterbliebenen (Ehepartner, Kinder) ist in Frankreich, Deutschland und der Schweiz unterschiedlich geregelt. Im Falle des Eintretens des Versicherungsfalls bestehen Ansprüche in den Ländern, in denen der Versicherte / die Versicherte gearbeitet hat und eventuell auch im Wohnland der Familie.