Familienleistungen

Wann beantrage ich die Leistungen?

Wann beantrage ich die Leistungen?


In Frankreich sollten Sie bereits innerhalb der ersten 14 Wochen der Schwangerschaft Ihre Schwangerschaft durch ein ärztliches Attest der Familienkasse signalisieren, damit Sie Anspruch auf die Geburtsprämie geltend machen können.

In Deutschland und der Schweiz können Sie alle Familienleistungen erst nach der Geburt des Kindes beantragen. Bei der Beantragung des Elterngelds in Deutschland sollten Sie aber beachten, dass die L-Bank nur drei Monate rückwirkend zahlt, so dass Sie nach der Geburt umgehend Ihren Antrag stellen sollten.