Gesundheit

Was kann ich machen, wenn der Antrag abgelehnt ist oder die Rente zu niedrig ist?

Was kann ich machen, wenn der Antrag abgelehnt ist oder die Rente zu niedrig ist?

Nach Abschluss der notwendigen Abklärungen erhalten die versicherte Person und die betroffenen Versicherungsträger von der IV-Stelle einen Vorbescheid, der über den vorgesehenen Entscheid informiert. Der versicherten Person und den Versicherungsträgern wird eine Frist von 30 Tagen gesetzt, innert welcher sie sich zum geplanten Entscheid äussern können.

 

Nach Ablauf der Frist erlässt die IV-Stelle die Verfügung. Gegen diese kann wiederum innerhalb von 30 Tagen beim kantonalen Versicherungsgericht des Wohnsitzkantons schriftlich Beschwerde erheben. Versicherte mit Wohnsitz im Ausland richten ihre Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht in Bern.

 

Hinweis: Sowohl auf dem Vorbescheid, wie auch auf der Verfügung findet sich ein sogenannter Rechtsmittelbescheid, welcher Sie über Ihre Einsprachemöglichkeiten (insb. auch Fristen, Adressen) informiert.