Gesundheit

Was ist bei einer geplanten stationären oder ambulanten Behandlung im Nachbarland zu berücksichtigen?

Was ist bei einer geplanten stationären oder ambulanten Behandlung im Nachbarland zu berücksichtigen?

Generell können Sie mit der Kostenübernahme von Behandlungen in EWR-Staaten oder der Schweiz rechnen, wenn die Leistungen von der Gesetzgebung des Staates vorgesehen sind, in dem sich Ihre Krankenkasse befindet.
Trotzdem muss zwischen stationären und ambulanten Behandlungen unterschieden werden.

Stationäre Behandlungen: Ihre Krankenversicherung darf im Vorfeld von Ihnen eine Behandlungserlaubnis verlangen. Das entsprechende Formular wird Ihnen dann zugeschickt.

Ambulante Behandlungen: Sie können bei Ihrer Krankenversicherung eine Behandlungserlaubnis beantragen. Für die Behandlung dürfen Sie auch direkt ins Ausland gehen und Ihre Krankenversicherung erst bei Ihrer Rückkehr um die Übernahme bitten.

Die Erlaubnis kann nur verweigert werden, wenn die Leistungen nicht von der französischen Gesetzgebung abgedeckt sind oder die gleiche Behandlung mit derselben Effizienz in Frankreich erreicht werden kann. Als Grundlage dient der Gesundheitszustand des Versicherten.


► Details und Bedingungen zur Rückerstattung unter:
http://ec.europa.eu/social/main.jsp?catId=569&langId=de
www.cleiss.fr