Gesundheit

Wie bin ich während und nach der Schwangerschaft abgesichert?

Wie bin ich während und nach der Schwangerschaft abgesichert?

  • Schutzmaßnahmen der schwangeren Arbeitnehmerin am Arbeitsplatz (siehe unten)
  • Übernahme der medizinischen Kosten gemäß der Bestimmungen der jeweilig zuständigen Krankenversicherung. Zu 100 % während der Schwangerschaft für alle Kassen in der Schweiz.
  • Erwerbstätigen Frauen steht während höchstens 14 Wochen nach der Geburt eines Kindes ein Lohnersatz von 80% des vorherigen Lohnes zu (Art. 16e EOG). Dieser Lohnersatz beträgt maximal 172 CHF pro Tag (Art. 16f EOG).
  • Während der Arbeitsunfähigkeit bei Schwangerschaft hat die Arbeitnehmerin denselben Lohnanspruch wie bei einer Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit, Unfall usw.
  • Die Schwangere ist für ärztliche Untersuchungen freizustellen (Art. 324a OR).
  • Nach der Niederkunft besteht ein Anspruch auf Mutterschaftsurlaub von 14 Wochen (Art. 329f OR).
  • Schwangere und stillende Frauen dürfen nur mit ihrem Einverständnis beschäftigt werden. Dasselbe gilt für Wöchnerinnen ab Anfang der 9. Woche bis Ende der 16. Woche nach der Niederkunft. Zwischen der 1. bis zur 8. Woche nach Niederkunft besteht ein absolutes Beschäftigungsverbot (Art. 35a Abs. 1 und 3 ArG).
  • Schwangere dürfen auf bloße Anzeige hin von der Arbeit fernbleiben oder die Arbeit verlassen. Stillenden Müttern ist die erforderliche Zeit zum Stillen freizugeben (Art. 35a Abs. 2 ArG).
  • Verbot von Nachtarbeit während acht Wochen vor der Entbindung (dieses Verbot ist unabhängig von einem Mutterschutzurlaub) (Art. 35 §4 ArG).

 

Darüber hinaus gelten zahlreiche weitere gesetzliche Vorschriften zum Schutz der Schwangeren und Wöchnerinnen am Arbeitsplatz.