Heirat und Familie

Welches Gericht ist zuständig?

Welches Gericht ist zuständig?

Der Antrag ist durch einen Rechtsanwalt in der Geschäftsstelle des zuständigen Zivilgerichts (greffe du tribunal de grande instance) einzureichen. Örtlich zuständig ist das Familiengericht des Wohnsitzes der Familie, bzw. des Wohnsitzes des Ehegatten, bei dem die gemeinsamen minderjährigen Kinder wohnen, wenn die Eheleute unterschiedliche Wohnsitze haben. In allen anderen Fällen ist der Wohnsitz des Ehegatten maßgebend, der den Scheidungsantrag nicht eingereicht hat. Wenn ein beiderseitiger Antrag auf Ehescheidung vorliegt, gilt der Wohnsitz des einen oder des anderen Ehegatten nach Wahl der Eheleute.