Heirat und Familie

Welches Gericht ist zuständig?

Welches Gericht ist zuständig?

Haben beide Ehegatten ihren Wohnsitz in der Schweiz, so ist für Klagen auf Ungültigerklärung, Scheidung oder Trennung der Ehe zwingend das Gericht am Wohnsitz einer der beiden Parteien zuständig.
(Art. 15 des Bundesgesetzes über den Gerichtsstand in Zivilsachen [Gerichtsstandgesetz, GestG];

http://www.admin.ch/ch/d/sr/c272.html)

Haben die Ehegatten keinen Wohnsitz in der Schweiz und ist einer von ihnen Schweizer Bürger, so sind die Gerichte am Heimatort für Klagen auf Scheidung oder Trennung der Ehe zuständig, wenn es unmöglich oder unzumutbar ist, die Klage am Wohnsitz eines der Ehegatten zu erheben.
(Art. 60 des Bundesgesetzes über das internationale Privatrecht [IPRG];

http://www.admin.ch/ch/d/sr/c291.html)