Heirat und Familie

Welches Gericht ist zuständig?

Welches Gericht ist zuständig?

Haben beide Ehegatten ihren Wohnsitz in der Schweiz, so ist für "eherechtliche Gesuche und Klagen [...] das Gericht am Wohnsitz einer Partei zwingend zuständig."
(Art. 23 der Schweizerischen Zivilprozessordnung [ZPO]; http://www.admin.ch/ch/d/sr/272/a23.html)

Haben die Ehegatten keinen Wohnsitz in der Schweiz und ist einer von ihnen Schweizer Bürger, so sind die Gerichte am Heimatort für Klagen auf Scheidung oder Trennung der Ehe zuständig, wenn es unmöglich oder unzumutbar ist, die Klage am Wohnsitz eines der Ehegatten zu erheben.
(Art. 60 des Bundesgesetzes über das internationale Privatrecht [IPRG];

http://www.admin.ch/ch/d/sr/c291.html)

 


Letzte Änderung: 20.09.2012