Gesundheit

Wann ist die Familie eines Grenzgängers mitversichert?

Wann ist die Familie eines Grenzgängers mitversichert?

►►Wenn ich bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert bin (also in Frankreich oder in Deutschland)

Nicht berufstätige Familienangehörige, wie Ehegatten oder Kinder können in Frankreich sowie in Deutschland in der gesetzlichen Krankenversicherung kostenlos mitversichert werden. Wenn ein Ehegatte auch im Wohnland krankenversichert ist, müssen die Kinder grundsätzlich über ihn versichert werden. Mitversicherte Familienangehörige können in der Regel nur nach den Vorschriften des Wohnlandes ärztliche Leistungen in Anspruch nehmen.

►►Wenn ich privat versichert bin (weil ich in der Schweiz oder (unter bestimmten Voraussetzungen) in Deutschland arbeite)

Nicht berufstätige Familienmitglieder sind in der Schweiz nicht kostenlos mitversichert. Für jedes Familienmitglied muss eine separate Versicherung abgeschlossen werden und eine eigene Prämie gezahlt werden. Bei Wohnsitz in Deutschland kann jedoch das Optionsrecht der Familienangehörigen getrennt ausgeübt werden, d.h. die Familienangehörigen können sich auch dann in Deutschland versichern (z.B. freiwillige Versicherung bei einer gesetzlichen Krankenkasse in Deutschland), wenn der als Grenzgänger in der Schweiz erwerbstätige Ehepartner in der Schweiz versichert ist.