Gesundheit

Die Krankenversicherungsbeiträge

Die Krankenversicherungsbeiträge

Es gibt für alle gesetzlichen Krankenkassen einen einheitlichen Beitragssatz in Höhe von 15,5%. Allerdings ist der maximale Krankenversicherungsbeitrag bis zu einem bestimmten Einkommen begrenzt. Diese Grenze nennt sich Beitragsbemessungsgrenze und ändert sich jährlich. Sie liegt im Jahr 2011 bei 44.550 € Jahreseinkommen und ist unter folgender Linkadresse abrufbar:  http://www.beitragsbemessungsgrenze.com . Die Beiträge werden etwa zur Hälfte vom Arbeitgeber und zur Hälfte vom Arbeitnehmer getragen und werden direkt vom Gehalt abgezogen. Einen Vergleichsrechner finden Sie unter: http://www.versicherungsvergleich.de/krankenversicherungsvergleich.php

Die Kassen ziehen die Beiträge ein und leiten sie an einen Gesundheitsfonds weiter. Aus dem Fonds erhalten die Krankenkassen Pauschalen für jeden ihrer Versicherten. Wenn eine Krankenkasse mit den zugewiesenen Pauschalen nicht auskommt, kann sie von ihren Mitgliedern einen Zusatzbeitrag verlangen.

Für nähere Informationen wenden Sie sich bitte an Ihre gesetzliche Krankenkasse. 

In der privaten Krankenversicherung hängt der Beitrag stark von der individuellen Situation ab. Einen Überblick finden Sie unter: http://www.versicherungsvergleich.de/krankenversicherungsvergleich.php