Arbeitslosigkeit

Welche Dokumente muss ich einreichen?

Welche Dokumente muss ich einreichen?

ich habe in Deutschland gearbeitet

 

- Ausgefüllte Meldeformulare als Arbeitssuchender und Antrag auf Arbeitslosengeldbezug (Deutsche Übersetzungen bei INFOBEST Vogelgrun Breisach erhältlich, siehe Broschüre „Hilfe zur Selbsthilfe")

 

- Kopie des Kündigungsschreiben seitens des Arbeitgebers oder des befristeten Arbeitsvertrages

 

- Kopien der Carte vitale (Sozialversicherungsausweis) und eines Identitätsnachweises

 

- Das von Ihrem Arbeitgeber ausgefüllte Formular "Arbeitsbescheinigung" (241s-arbeitsbescheinigung.pdf). Ihr Arbeitgeber in Deutschland ist verpflichtet, diese Bescheinigung bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses auszustellen i

 

- Das von der Agentur für Arbeit des Bezirkes Ihrer ehemaligen Betriebsstätte ausgefüllte Formular E301 oder PDU1. Dieses wird aufgrund der vom Arbeitgeber ausgefüllten Arbeitsbescheinigung erstellt. Wenn Sie nur ein kurzzeitiges Arbeitsverhältnis hatten, müssen Sie vorangegangene Beitragszeiten nachweisen und benötigen weitere Arbeitsbescheinigungen. Diese ausgefüllten Arbeitsbescheinigungen geben Sie dann bei der örtlichen zuständigen Agentur für Arbeit ab. Daraufhin bekommen Sie das Formular E 301 oder PDU1 zugeschickt.

 

 

ich habe in der Schweiz  gearbeitet

 

Um sich beim Pôle emploi arbeitslos zu melden, müssen Sie bei der Regionalen Arbeitsvermittlung (RAV) bzw. bei der kantonal zuständigen Arbeitslosenkasse das Formular E301 beantragen, in dem die Arbeitszeiten in der Schweiz bescheinigt werden, welche für die Gewährung von Arbeitslosengeld in Frankreich berücksichtigt werden.

 

Um dieses Formular E301 zu erhalten, müssen Sie zunächst vom Arbeitgeber die Arbeitgeberbescheinigung Nummer 716.041d beantragen und vorlegen (Download unter http://www.treffpunkt-arbeit.ch/; Der Arbeitgeber in der Schweiz ist verpflichtet, diese Bescheinigung bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses auszustellen). Diese ausgefüllten Arbeitsbescheinigungen geben Sie dann bei der RAV/Arbeitslosenkasse ab, die Ihrem Arbeitsort am nächsten liegt. Daraufhin bekommen Sie das Formular E 301 zugeschickt.