Arbeitslosigkeit

Welche Dokumente muss ich einreichen?

Welche Dokumente muss ich einreichen?

Im ersten Monat Ihrer Arbeitslosigkeit benötigt die ALK:

  • das Formular “Antrag auf Arbeitslosenentschädigung“;
  • eine Kopie Ihrer Anmeldedaten;
  • die Arbeitgeberbescheinigung(en) der letzten 2 Jahre (Formular “Arbeitgeberbescheinigung“);
  • das Formular “E 301”, sofern Sie aus einem EU/EFTA-Staat in die Schweiz kommen und Sie die Mindestbeitragszeit alleine nach Schweizer Recht nicht erfüllen.

 

 


Ich habe in Deutschland gearbeitet

Wenden Sie sich in Deutschland an die Agentur für Arbeit des Bezirkes Ihrer ehemaligen Betriebsstätte und beantragen das Formular E 301. Um dieses Formular zu erhalten, müssen Sie vom Arbeitgeber die Arbeitsbescheinigung verlangen. Ihr Arbeitgeber in Deutschland ist verpflichtet, diese Bescheinigung bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses auszustellen.
Wenn Sie nur ein kurzzeitiges Arbeitsverhältnis hatten, müssen Sie vorangegangene Beitragszeiten nachweisen und benötigen weitere Arbeitsbescheinigungen. Diese ausgefüllten Arbeitsbescheinigungen geben Sie dann bei der örtlichen zuständigen Agentur für Arbeit ab. Daraufhin bekommen Sie das Formular E 301 zugeschickt.
Wenn Sie effektiv arbeitslos geworden sind, müssen Sie sich auch bei der für Sie zuständigen Arbeitslosenkasse am Wohnsitz anmelden; die notwendigen Unterlagen werden Ihnen mitgeteilt. Beginnen Sie sofort nach der Kündigung mit der Arbeitsuche, die Sie dokumentieren müssen.

 


Ich habe in Frankreich gearbeitet

Beim Bekanntwerden der Arbeitslosigkeit wenden Sie sich in Frankreich an pôle emploi und beantragen das Formular E 301. Um dieses Formular zu erhalten, müssen Sie vom Arbeitgeber die Arbeitgeberbescheinigung Nummer 716.041d beantragen und vorlegen (Download unter www.treffpunkt-arbeit.ch; Der Arbeitgeber in Frankreich ist verpflichtet, diese Bescheinigung bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses auszustellen).
Wenn Sie nur ein kurzzeitiges Arbeitsverhältnis hatten, müssen Sie vorangegangene Beitragszeiten nachweisen und benötigen weitere Arbeitsbescheinigungen. Diese ausgefüllten Arbeitsbescheinigungen geben Sie dann bei pôle emploi ab. Daraufhin bekommen Sie das Formular 301 zugeschickt.
Wenn Sie effektiv arbeitslos geworden sind, müssen Sie sich auch bei der für Sie zuständigen Arbeitslosenkasse anmelden; die notwendigen Unterlagen werden Ihnen mitgeteilt. Beginnen Sie sofort nach der Kündigung mit der Arbeitsuche, die Sie dokumentieren müssen.