Heirat und Familie

Welche Dokumente muss man vorweisen?

Welche Dokumente muss man vorweisen?

Bereits im Personenstandsregister ("Infostar") beurkundete Personenstandsdaten müssen nicht mit Dokumenten nachgewiesen werden. Bitte erkundigen Sie sich in Bezug auf das Ehevorbereitungsverfahren direkt beim zuständigen Zivilstandsamt bzw. bei der zuständigen Schweizer Vertretung im Ausland.

 

Haben die Verlobten bereits ein gemeinsames Kind, so haben sie nebst der Geburtsurkunde des Kindes ein Dokument beizubringen, aus dem das Bestehen des Kindesverhältnisses zum Vater hervorgeht (Anerkennungsurkunde, Vaterschaftsurteile, Adoptionsentscheid).

 

Bei den beizubringenden Dokumenten sollte es sich grundsätzlich um Originale handeln, die nicht älter als sechs Monate sind. Die ausländischen Dokumente müssen in der Regel beglaubigt und, sofern sie nicht in einer schweizerischen Amtssprache (Deutsch, Französisch, Italienisch) abgefasst sind, übersetzt werden. Die Schweizer Vertretung im Staat, welcher diese Dokumente ausstellt, informiert Sie diesbezüglich. 

 

Schweizerische Verlobte:

  • Eine Person, die noch nicht im Personenstandsregister erfasst ist, muss im Hinblick auf die Durchführung des Ehevorbereitungsverfahrens zuerst rückerfasst werden.
  • Die Verlobten müssen zudem einen Wohnsitznachweis und einen Identitätsausweis beibringen.

 

Ausländische Verlobte:

  • Sofern die Personenstandsdaten der betroffenen Person im Personenstandsregister nicht abrufbar sind, hat diese alle zu ihrer Aufnahme ins Personenstandsregister notwendigen Dokumente beizubringen. Zu diesem Zweck hat sie Dokumente betreffend Geburt, Geschlecht, Namen, Abstammung, Zivilstand und Staatsangehörigkeit beizubringen. Das für die Durchführung des Ehevorbereitungsverfahrens zuständige Zivilstandsamt bzw. die zuständige Schweizer Vertretung im Ausland informieren Sie über die entsprechend aus Ihrem Heimatstaat beizubringenden Dokumente.
  • Die ausländischen Verlobten haben zudem einen Wohnsitznachweis und einen Identitätsausweis vorzulegen.
  • Haben die ausländischen Verlobten ihren Wohnsitz nicht in der Schweiz, müssen sie ausserdem eine Eheanerkennungserklärung ihres Heimat- oder Wohnsitzstaates oder ein Ehefähigkeitszeugnis beibringen. Sie haben sich diesbezüglich direkt an die ausstellenden Behörden im Ausland oder an die ausländische Vertretung des ausstellenden Staates in der Schweiz zu wenden.

 


 

Quelle: http://www.ejpd.admin.ch/content/ejpd/de/home/themen/gesellschaft/ref_zivilstand/ref_faq/ref_ehe.0003.html#a_0003

 


Letzte Änderung: 15.08.2012