Heirat und Familie

Welche Dokumente muss man vorweisen?

Welche Dokumente muss man vorweisen?

Die wichtigsten erforderlichen Unterlagen:

  • vollständige Kopie der Geburtsurkunde
  • Identitätsausweis
  • Wohnsitznachweis
  • Informationen über die Trauzeugen (es sind mindestens 2 volljährige Trauzeugen erforderlich)
  • eine notarielle Bescheinigung, wenn die beiden zukünftigen Ehegatten einen Ehevertrag geschlossen haben

 

Je nach familiärer Situation eines oder beider zukünftigen Ehegatten können bestimmte Unterlagen verlangt werden (betreffend Scheidung, Witwenschaft, ausländische Staatsangehörigkeit, vor der Eheschließung geborene Kinder).

Von deutschen Staatsangehörigen werden im Allgemeinen folgende Unterlagen verlangt, die mindestens einen Monat vor dem vorgesehenen Heiratstermin dem französischen Standesbeamten vorzulegen sind:

  • Geburtsurkunde (sofern sich der Geburtsort in Deutschland befindet, kann das Standesamt die Urkunde auf mehrsprachigem internationalem Vordruck ausstellen.)
  • Ehefähigkeitszeugnis: Zur Eheschließung in Frankreich benötigen Deutsche regelmäßig ein Ehefähigkeitszeugnis. Das Ehefähigkeitszeugnis ist eine Bescheinigung des deutschen Standesamtes zur Eheschließung im Ausland, in dem beide Verlobte benannt sind. Es bescheinigt die Tatsache, dass nach deutschem Recht der beabsichtigten Eheschließung keine bekannten Hindernisse entgegenstehen. Das Zeugnis kann beim Standesamt am derzeitigen bzw. letzten Wohnsitz in Deutschland beantragt werden. Es wird auf mehrsprachigem Vordruck ausgestellt.

 

Für das Ehefähigkeitszeugnis benötigen Verlobte, die noch nicht verheiratet gewesen sind, grundsätzlich folgende Unterlagen:

  • den ausgefüllten und unterschriebenen Antrag auf Ausstellung eine Ehefähigkeitszeugnisses
  • eine beglaubigte Ablichtung aus dem Familienbuch der Eltern oder – wenn ein Familienbuch nicht geführt wird – eine Abstammungsurkunde bzw. beglaubigte Abschrift des Geburtseintrags beider Verlobten. Bei Geburt im Ausland ist die Vorlage der Geburtsurkunde erforderlich.
  • Beglaubigte Kopien der Reisepässe bzw. Personalausweise
  • Aufenthaltsbescheinigung der Meldebehörde des derzeitigen oder letzten Aufenthaltsortes im Inland.
  • Wohnsitznachweis in Frankreich
  • Sofern einer der Verlobten schon verheiratet gewesen sein sollte, sind grundsätzlich zusätzlich vorzulegen:
  • zum Nachweis früherer Eheschließungen: Familienbuchabschriften bzw. falls kein Familienbuch besteht, Heiratsurkunden aller bestehenden Vorehen.
  • Eheauflösungsnachweise aller Vorehen (z.B. Scheidungsurteile mit Rechtskraftvermerk)
  • Wenn zum Nachweis der Auflösung oder Nichtigerklärung einer früheren Ehe eine ausländische Entscheidung vorgelegt wird, ist grundsätzlich ein Anerkennungsbescheid der zuständigen Landesjustizbehörde erforderlich. Für Scheidungsurteile aus der EU gelten vereinfachte Bedingungen.

 

Zeugen: Bei der Trauung müssen zwei volljährige Zeugen anwesend sein. Sofern beide Ehegatten oder einer von ihnen nicht der französischen Sprache mächtig sind bzw. ist, kann der zuständige französische Standesbeamte auf die Hinzuziehung eines vereidigten Dolmetschers bestehen.

 

Zusätzliche Auskünfte können beim Rathaus eingeholt werden.