Heirat und Familie

Wer kann eine eingetragene Lebenspartnerschaft schließen?

Wer kann eine eingetragene Lebenspartnerschaft schließen?

Voraussetzung für eine wirksame Begründung einer Lebenspartnerschaft ist zunächst, dass Sie ausschließlich von zwei Personen gleichen Geschlechts eingegangen werden kann. Das bedeutet, dass eine eingetragene Lebenspartnerschaft nicht zwischen verschieden geschlechtlichen Personen, also etwa zwischen Partnern einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft geschlossen werden kann.
Nicht erforderlich ist allerdings, dass die Personen gleichen Geschlechts homosexuelle Beziehungen miteinander haben.

 

Weitere Voraussetzungen sind:

  • Volljährigkeit
  • Geschäftsfähigkeit
  • Nichtbestehen von Ehe oder Lebenspartnerschaft
  • Keine Verwandtschaft in gerader Linie oder Geschwister
  • Die Lebenspartner müssen sich darüber einig sein, dass sie einander zur Fürsorge und Unterstützung sowie zur gemeinsamen Lebensgestaltung verpflichtet sind.