Heirat und Familie

Welches Recht ist für den Güterstand maßgeblich?

Welches Recht ist für den Güterstand maßgeblich?

Eine binationale Ehe untersteht den Bestimmungen des Bundesgesetzes über das Internationale Privatrecht (IPRG; http://www.admin.ch/ch/d/sr/c291.html). Dort ist geregelt, welches Recht in welchem Fall zur Anwendung kommt.

 

Wenn das Paar den ehelichen Wohnsitz in der Schweiz hat, wird ihre Ehe grundsätzlich dem Schweizer Eherecht unterstellt. Da gegebenenfalls das Internationale Privatrecht eines anderen Staates andere Regelungen vorsehen kann, sollten Sie sich diesbezüglich an eine Notarin oder an einen Notar bzw. an eine Anwältin oder an einen Anwalt wenden. Die Zivilstandsämter können Ihnen keine Informationen zum Güterrecht erteilen.

 

 

Letzte Änderung: 15.08.2012