- Die 4 INFOBESTen
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Grenzüberschreitende Zusammenarbeit
- Die grenzüberschreitende Zusammenarbeit am Oberrhein seit ihrer Entstehung vor fast 40 Jahren - Chronologie -
- Grenzüberschreitende Einrichtungen am Oberrhein
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Gremien und Kontakte der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit am Oberrhein
- Deutsch-Französisch-Schweizerische Regierungskommission für nachbarschaftliche Fragen
- Deutsch-Französisch-Schweizerische Oberrheinkonferenz
- Oberrheinrat
- Begleitender Ausschuss INTERREG Oberrhein Mitte-Süd
- Lenkungsausschuss Eures-T Oberrhein
- Trinationaler Eurodistrict Basel (TEB)
- Eurodistrikt Region Freiburg/ Centre et Sud Alsace
- Eurodistrict Strasbourg-Ortenau
- Eurodistrict REGIO PAMINA
- Hochrheinkommission
- Arbeitsgemeinschaft der Industrie- und Handelskammern am Oberrhein
- Handwerkskammern am Oberrhein
- Europäische Konföderation der Oberrhein-Universitäten EUCOR
- Weitere grenzüberschreitende Projekte im Bereich Forschung und Bildung
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Länderinfos F - D - CH - EU
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Die Europäische Union
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- Kompetenzen der EU und Kompetenzverteilung innerhalb der EU
- Kompetenzverteilung und Aktivitäten im Bereich der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit
- Eckdaten EU
- Frankreich
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- Die Schweiz
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Die Europäische Union
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Themengebiete
- Umzug ins Nachbarland
- Bildung und Ausbildung
- Heirat und Familie
- Arbeit
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Arbeitslosigkeit
- Ich bin vollarbeitslos und lebe in Frankreich
- Ich bin vollarbeitslos und lebe in Deutschland
- Ich bin vollarbeitslos und lebe in der Schweiz
- Wie bin ich während der Dauer der Arbeitslosigkeit sozialversichert?
- Ich bin arbeitslos und plane ins Nachbarland umzuziehen
- Ich bin von Kurzarbeit oder sonstigem vorübergehendem Arbeitsausfall betroffen
- Wie finde ich eine neue Arbeitsstelle?
- Gesundheit
- Familienleistungen
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Renten
- Altersrenten
- Renten wegen Erwerbsunfähigkeit / Invalidität
- Hinterbliebenenrenten
- Zusatzrenten / Betriebliche Altersversorgung
- Wo stelle ich den Rentenantrag?
- Kann ich neben der Rente Arbeitseinkommen beziehen?
- Arbeitslosengeld und Rentenbezug
- Wie bin ich als Rentner krankenversichert?
- Wie wird meine Rente besteuert?
- Steuern, Abgaben und Zölle
- Fahrzeuge und Verkehr
- Diverses
- Dokumentation
Fahrzeuge und Verkehr
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Umzug ins Nachbarland
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Von Deutschland nach Frankreich ziehen
- Die Wohnung
- Die Verwaltungsformalitäten
- Schulzeit und Studium
- Bürgerrechte
- Behinderung
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Sozialversicherung
- Ich arbeite in Deutschland. Muss ich meine Krankenversicherung ändern?
- Ich arbeite in der Schweiz. Muss ich meine Krankenversicherung ändern?
- Ich arbeite in Frankreich. Hat der Umzug Auswirkungen auf meine Krankenkasse?
- Wird mein Umzug Auswirkungen auf meine Rente haben?
- Was passiert, wenn ich meinen Job verliere, nachdem ich umgezogen bin?
- Ich bin arbeitslos und will mit meiner Familie umziehen. Werde ich weiter mein Arbeitslosengeld von Deutschland erhalten?
- Ich ziehe nach Frankreich, um dort zu arbeiten. Ich weiß aber nichts über das französische Sozialversicherungssystem
- Familienleistungen
- Steuern
- Firmengründung in Frankreich
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Von Frankreich nach Deutschland ziehen
- Die Wohnung
- Die Verwaltungsformalitäten
- Schulzeit und Studium
- Bürgerrechte
- Behinderung
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Sozialversicherung
- Ich arbeite in Frankreich. Muss ich meine Krankenversicherung ändern?
- Ich arbeite in der Schweiz. Muss ich meine Krankenversicherung ändern?
- Wird mein Umzug Auswirkungen auf meine Rente haben?
- Was passiert, wenn ich meinen Job verliere, nachdem ich umgezogen bin?
- Ich bin arbeitslos und will mit meiner Familie umziehen. Werde ich weiter mein Arbeitslosengeld von Frankreich erhalten?
- Ich ziehe nach Deutschland, um dort zu arbeiten. Ich weiß aber nichts über das deutsche Sozialversicherungssystem.
- Familienleistungen
- Steuern
- Firmengründung in Deutschland
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Von der Schweiz nach Frankreich ziehen
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Sozialversicherung
- Ich arbeite in der Schweiz. Hat der Umzug Auswirkungen auf meine Krankenversicherung?
- Ich arbeite in Deutschland. Hat der Umzug Auswirkungen auf meine Krankenversicherung?
- Was passiert, wenn ich meinen Job verliere, nachdem ich umgezogen bin?
- Ich bin arbeitslos und will mit meiner Familie umziehen. Werde ich weiter mein Arbeitslosengeld aus der Schweiz erhalten?
- Ich ziehe nach Frankreich, um dort zu arbeiten. Ich weiß aber nichts über das französische Sozialversicherungssystem.
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Von Frankreich in die Schweiz ziehen
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- Ich ziehe in die Schweiz, um dort zu arbeiten. ich weiss aber nichts über das schweizerische Sozialversicherungssystem.
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- Firmengründung in der Schweiz
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Von Deutschland nach Frankreich ziehen
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Bildung und Ausbildung
- 3 Länder, 3 Ausbildungssysteme
- Das Hochschulsystem in den 3 Ländern
- Die Berufsausbildung
- sich auf professionelle Mobilität und Flexibilität einstellen
- Die Weiterbildung
- Die Validierung von im Beruf erworbenen Kompetenzen
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Heirat und Familie
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Die Heirat
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in Frankreich heiraten
- An wen kann ich mich wenden? Habe ich ein Wahlrecht im Hinblick auf den Ort?
- Wer darf die standesamtliche Eheschließung vollziehen?
- Wieviel Zeit im Voraus muss man einplanen?
- Welche Dokumente muss man vorweisen?
- Gibt es Gründe, die einer Heirat entgegenstehen?
- Kann ich/muss ich meinen Namen in Folge der Heirat ändern?
- Welches Recht ist für den Güterstand maßgeblich?
- Die wichtigsten Güterstände in Frankreich
- zusätzliche Informationen/Links
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in Deutschland heiraten
- An wen kann ich mich wenden? Habe ich ein Wahlrecht im Hinblick auf den Ort?
- Wer darf die standesamtliche Eheschließung vollziehen?
- Wieviel Zeit im Voraus muss man einplanen?
- Welche Dokumente muss man vorweisen?
- Gibt es Gründe, die einer Heirat entgegenstehen?
- Kann ich/muss ich meinen Namen in Folge der Heirat ändern?
- Welches Recht ist für den Güterstand maßgeblich?
- Die wichtigsten Güterstände in Deutschland
- zusätzliche Informationen/Links
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in der Schweiz heiraten
- An wen kann ich mich wenden? Habe ich ein Wahlrecht im Hinblick auf den Ort?
- Wer darf die standesamtliche Eheschließung vollziehen?
- Wieviel Zeit im Voraus muss man einplanen?
- Welche Dokumente muss man vorweisen?
- Gibt es Gründe, die einer Heirat entgegenstehen?
- Kann ich/muss ich meinen Namen in Folge der Heirat ändern?
- Welches Recht ist für den Güterstand maßgeblich?
- Die wichtigsten Güterstände in der Schweiz
- zusätzliche Informationen/Links
- Die gemischte Heirat - einige Präzisionen
- Die kirchliche Heirat
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in Frankreich heiraten
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Die eingetragene Lebenspartnerschaft
- In Frankreich: der PACS
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In Deutschland: die eingetragene Lebenspartnerschaft
- Wer kann eine eingetragene Lebenspartnerschaft schließen?
- Wo kann man eine eingetragene Lebenspartnerschaft schließen?
- Notwendige Dokumente
- Speicherung und Veröffentlichung
- Die prinzipiellen Rechte und Verpflichtungen, die aus einer eingetragenen Lebenspartnerschaft resultieren
- Die Anerkennung einer ausländischen eingetragenen Lebenspartnerschaft in Deutschland
- Zusätzliche Informationen/Links
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In der Schweiz: die eingetragene Partnerschaft gleichgeschlechtlicher Paare
- Wer kann eine eingetragene Partnerschaft schließen?
- Wo kann man eine eingetragene Partnerschaft schließen?
- Notwendige Dokumente
- Eintragung und Veröffentlichung
- Rechte und Verpflichtungen, die aus einer eingetragenen Lebenspartnerschaft resultieren
- Die Anerkennung einer ausländischen eingetragenen Partnerschaft in der Schweiz
- Zusätzliche Informationen/Links
- Die Lebenspartnerschaft
- Die Kinder
- Die Trennung eines Paares
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Die Scheidung
- In welchem Land kann ich den Scheidungsantrag stellen?
- Welches ist das anwendbare Recht bei Fällen mit Auslandsbezug?
-
Die Scheidung in Frankreich
- Welches Gericht ist zuständig?
- Welches Scheidungsrecht ist nach französischem Recht anwendbar bei Fällen mit Auslandsbezug?
- Scheidungsgründe in Frankreich
- Die Auswirkungen einer Scheidung auf den Namen der Eheleute
- Die Auswirkungen einer Scheidung auf die Kinder
- Die Auswirkungen einer Scheidung auf das Vermögen
- Zusätzliche Informationen/Links
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Die Scheidung in Deutschland
- Welches Gericht ist zuständig?
- Welches Scheidungsrecht ist nach deutschem Recht anwendbar bei Fällen mit Auslandsbezug?
- Scheidungsgründe in Deutschland
- Die Auswirkungen einer Scheidung auf den Namen der Eheleute
- Die Auswirkungen einer Scheidung auf die Kinder
- Die Auswirkungen einer Scheidung auf das Vermögen
- Zusätzliche Informationen/Links
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Die Scheidung in der Schweiz
- Welches Gericht ist zuständig?
- Welches Scheidungsrecht ist nach Schweizer Recht anwendbar bei Fällen mit Auslandsbezug?
- Scheidungsgründe in der Schweiz
- Die Auswirkungen einer Scheidung auf den Namen der Eheleute
- Die Auswirkungen einer Scheidung auf die Kinder
- Die wirtschaftlichen Folgen einer Scheidung
- Zusätzliche Informationen/Links
- Die Erbfolge im Falle der Ehe und der Lebenspartnerschaft
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Die Heirat
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Arbeit
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Arbeitssuche
- Ich bin auf Arbeitssuche in der Schweiz
-
Ich bin auf Arbeitssuche in Deutschland
- Welche sind die zuständigen Stellen, die mir bei der Suche nach Arbeit helfen können?
- Unter welcher Internetseite ist es möglich nach Stellenangeboten zu suchen?
- In welchen Zeitungen gibt es Stellenanzeigen?
- Wie finde ich Angebote für einen Praktikumsplatz?
- Welche Anforderungen werden in Deutschland an einen Lebenslauf gestellt?
- Sollte ich ein Anschreiben verfassen?
- Gibt es eine spezielle Einrichtung für Grenzgänger?
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Ich bin auf Arbeitssuche in Frankreich
- Welche sind die zuständigen Stellen, die mir bei der Suche nach Arbeit helfen können?
- Unter welcher Internetseite ist es möglich nach Stellenangeboten zu suchen?
- Gibt es eine spezielle Einrichtung für Grenzgänger?
- Welche Anforderungen werden in Frankreich an einen Lebenslauf gestellt?
- Sollte ich ein Anschreiben verfassen?
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Arbeitsrecht
- Ich arbeite in der Schweiz
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Ich arbeite in Deutschland
- Das anwendbare Recht
- Die Form des Vertrages
- Arbeitszeit
- Lohn
- Sozialabgaben
- Probezeit
- Urlaub
- Der befristete Vertrag
- Die Beendigung des Arbeitsvertrages
- Kündigungsfrist
- Kündigungsverfahren
- Krankheit und Kündigung
- Abfindung nach einer Kündigung
- Anerkennung von Diplomen im Ausland
- Weiterbildung
- Anrechnung von Berufserfahrung
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ich arbeite in Frankreich
- Das anwendbare Recht
- Die Form des Vertrages
- Arbeitszeit
- Lohn
- Sozialabgaben
- Die Probezeit
- Urlaub
- Der befristete Arbeitsvertrag
- Die Beendigung des Arbeitsvertrages
- Kündigungsfrist
- Krankheit und Kündigung
- Abfindung nach einer Kündigung
- Weitere Informationen/Links
- Anerkennung von Diplomen im Ausland
- Weiterbildung
- Anrechnung von Berufserfahrung
- Sozialversicherung und Sozialabgaben
- Besonderheiten im Falle der Entsendung
- Besonderheiten bei der Zeitarbeit
- Arbeitslosigkeit
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Mutterschaft und Elternzeit
-
…wenn ich in der Schweiz arbeite
- Muss ich meinen Arbeitgeber über meine Schwangerschaft informieren?
- Schutzmaßnahmen am Arbeitsplatz werdender und stillender Mütter
- Mutterschaftsurlaub
- Leistungen während des Mutterschaftsurlaubs
- Auswirkung des Mutterschaftsurlaubs auf den Jahresurlaub
- Der Vaterschaftsurlaub
- Entlassung/Eigenkündigung während der Schwangerschaft
- Und bei Adoption?
- Elternzeit, Erziehungsurlaub
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…wenn ich in Deutschland arbeite
- Muss ich den Arbeitgeber über meine Schwangerschaft informieren ?
- Schutzmaßnahmen am Arbeitsplatz werdender und stillender Mütter
- Mutterschaftsurlaub
- Leistungen während des Mutterschaftsurlaubs
- Auswirkung des Mutterschaftsurlaubs auf den Jahresurlaub
- Vaterschaftsurlaub
- Entlassung/Eigenkündigung während der Schwangerschaft
- Und bei Adoption?
- Die Elternzeit
- Informations complémentaires / liens
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...wenn ich in Frankreich arbeite
- Muss ich den Arbeitgeber über meine Schwangerschaft informieren?
- Schutzmaßnahmen am Arbeitsplatz werdender und stillender Mütter
- Mutterschaftsurlaub
- Leistungen während des Mutterschaftsurlaubs
- Auswirkung des Mutterschaftsurlaubs auf den Jahresurlaub
- Vaterschaftsurlaub
- Entlassung/Eigenkündigung während der Schwangerschaft
- Und bei Adoption?
- Congé parental in Frankreich
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…wenn ich in der Schweiz arbeite
- Familienleistungen
- Rente und Arbeitseinkommen
- Steuern
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Arbeitssuche
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Arbeitslosigkeit
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Ich bin vollarbeitslos und lebe in Frankreich
- Bedingungen für den Leistungsbezug
- Wie melde ich mich arbeitslos, wohin muss ich mich wenden?
- Welche Dokumente muss ich einreichen?
- Umfang und Dauer der Leistungen
- Ich bin Saisonarbeiter
- Muss eine regelmässige Meldung bei der Arbeitsverwaltung sichergestellt werden?
- Kann ich einen Nebenverdienst haben?
- Muss ich ein Stellenangebot annehmen?
- Kann ich an einer Weiterbildung teilnehmen?
- Ich möchte ein Unternehmen gründen
- Kann ich auch mit mehr als 60 Jahren Arbeitslosengeld beziehen?
- Zusätzliche Informationen / Links
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Ich bin vollarbeitslos und lebe in Deutschland
- Bedingungen des Leistungsbezugs
- Wo muss ich mich hinwenden und wie melde ich mich arbeitslos?
- Welche Dokumente muss ich einreichen?
- Umfang und Dauer der Leistungen
- Muss eine regelmässige Meldung bei der Arbeitsverwaltung sichergestellt werden?
- Kann ich einen Nebenverdienst haben ?
- Muss ich ein Stellenangebot annehmen?
- Kann ich an einer Weiterbildung teilnehmen?
- Kann ich zusätzlich zum Arbeitslosengeld eine Rente wegen Erwerbsunfähigkeit beziehen?
- Kann ich zusätzlich zum Arbeitslosengeld eine Altersrente beziehen?
- Ich möchte ein Unternehmen gründen
- Zusätzliche Informationen / Links
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Ich bin vollarbeitslos und lebe in der Schweiz
- Bedingungen des Leistungsbezugs
- Wo muss ich mich hinwenden und wie melde ich mich arbeitslos?
- Welche Dokumente muss ich einreichen?
- Umfang und Dauer der Leistungen
- Kann ich während des Bezugs von Arbeitslosengeld in Urlaub fahren?
- Arbeitslosengeld und Zwischenverdienst
- Muss ich eine Stelle, die mir vom RAV angeboten wird, annehmen?
- Arbeitslosigkeit und Weiterbildung
- Arbeitslosengeld und Erwerbsunfähigkeit
- Kann ich zusätzlich zum Arbeitslosengeld eine Altersrente beziehen?
- Kann ich Unterstützung für die Gründung eines Unternehmens erhalten?
- Zusätzliche Informationen/Links
- Wie bin ich während der Dauer der Arbeitslosigkeit sozialversichert?
- Ich bin arbeitslos und plane ins Nachbarland umzuziehen
- Ich bin von Kurzarbeit oder sonstigem vorübergehendem Arbeitsausfall betroffen
- Wie finde ich eine neue Arbeitsstelle?
-
Ich bin vollarbeitslos und lebe in Frankreich
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Gesundheit
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Krankenversicherung
- Generelle Informationen
- Ich arbeite in der Schweiz – was muss ich im Bereich Krankenversicherung wissen?
- Ich arbeite in Deutschland – was muss ich im Bereich Krankenversicherung wissen?
- Ich arbeite in Frankreich – was muss ich im Bereich Krankenversicherung wissen ?
- Ich arbeite in mehreren Ländern gleichzeitig – welche Auswirkungen hat dies auf meine Krankenversicherung?
- Und wenn ich einen Telearbeitsplatz habe und für einen ausländischen Arbeitgeber arbeite?
- Mein Arbeitgeber hat mich vorübergehend in ein anderes Land entsandt – was passiert mit meiner Krankenversicherung?
- Welches Krankenversicherungssystem gilt für Rentner?
- Was mache ich bei einer akuten Erkrankung im Ausland?
- Was ist bei einer geplanten stationären oder ambulanten Behandlung im Nachbarland zu berücksichtigen?
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Die Invalidenversicherung
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Ich bin in der Schweiz angestellt
- Die Prinzipien der schweizerischen Invalidenversicherung
- Wann und wie kann ich einen Antrag in der Schweiz auf Invalidenrente s
- Ich bin arbeitsunfähig und bekomme kein Krankentagegeld mehr…
- Was kann ich machen, wenn der Antrag abgelehnt ist oder die Rente zu niedrig ist?
- Wird eine von der Schweiz attestierte Invalidität in Frankreich und in Deutschland anerkannt?
- Kann ich Invalidenrente und Erwerbseinkommen kumulativ beziehen?
- Zusätzlichen Informationen/Links
- Ich bin in Deutschland angestellt
- Ich bin in Frankreich angestellt
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Ich bin in der Schweiz angestellt
- Die Unfallversicherung
- Mutterschaft und Krankenversicherung
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Krankenversicherung
- Familienleistungen
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Renten
- Altersrenten
- Renten wegen Erwerbsunfähigkeit / Invalidität
- Hinterbliebenenrenten
- Zusatzrenten / Betriebliche Altersversorgung
- Wo stelle ich den Rentenantrag?
- Kann ich neben der Rente Arbeitseinkommen beziehen?
- Arbeitslosengeld und Rentenbezug
- Wie bin ich als Rentner krankenversichert?
- Wie wird meine Rente besteuert?
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Steuern, Abgaben und Zölle
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Einkommenssteuer
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Das deutsche-französische Doppelbesteuerungsabkommen
- Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit
- Ich bin im Nachbarstaat selbständig tätig. Wo muss ich meine Einkünfte versteuern?
- Ich bin als Künstler, Sportler oder Artist tätig. Wo werde ich besteuert?
- Bezüge aus der gesetzlichen Sozialversicherung
- Bezüge von Studenten, Lehrlingen und Praktikanten
- Immobilieneinkünfte aus dem Nachbarland
- Zinsen und sonstige Kapitaleinkünfte
- Sonstige Einkünfte
- Wie kann ich eine Doppelbesteuerung in der Praxis vermeiden?
- Wo werden Erbschaften und Schenkungen versteuert?
- Weiterführende Informationen / Links
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Das deutsch-schweizerische Doppelbesteuerungsabkommen
- Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit
- Ich bin im Nachbarstaat selbständig tätig. Wo muss ich meine Einkünfte versteuern?
- Ich bin ein als Künstler, Sportler oder Artist tätig. Wo werde ich besteuert?
- Ruhegehälter und ähnliche Vergütungen
- Bezüge von Studenten, Praktikanten, Volontären oder Lehrlingen
- Immobilieneinkünfte aus dem Nachbarland
- Zinsen und sonstige Kapitaleinkünfte
- Sonstige Einkünfte
- Wie kann ich eine Doppelbesteuerung in der Praxis vermeiden?
- Wo werden Erbschaften und Schenkungen versteuert?
- Weiterführende Informationen / Links
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Das französisch-schweizerische Doppelbesteuerungsabkommen
- Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit
- Ich bin im Nachbarstaat selbständig tätig. Wo muss ich meine Einkünfte versteuern?
- Ich bin im Nachbarland als Künstler, Musiker oder Sportler tätig. Wo werde ich versteuert?
- Ruhegehälter und ähnliche Vergütungen
- Bezüge von Studenten, Praktikanten, Volontären oder Lehrlingen
- Immobilieneinkünfte aus dem Nachbarland
- Zinsen und sonstige Kapitaleinkünfte
- Sonstige Einkünfte
- Wie kann ich eine Doppelbesteuerung in der Praxis vermeiden?
- Wo werden Erbschaften und Schenkungen versteuert?
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Das deutsche-französische Doppelbesteuerungsabkommen
- Die Mehrwertsteuer
- Andere Steuern und Abgaben
- Die Zölle
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Einkommenssteuer
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Fahrzeuge und Verkehr
- KFZ an-und ummelden
- Führerschein
- Auflagen zum Umweltschutz
- Strassenverkehrsregelung
- Unfall oder Diebstahl meines Fahrzeuges im Ausland
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Diverses
- Informationen zu Vereinen
- Informationen für selbstständige Grenzgänger
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Informationen für Unternehmen
- Die Unternehmensgründung
- Die Mehrwertsteuer auf Leistungen, die auf Rechnung privater Kunden erfolgt
- Zollformalitäten für den Transport von Material und Waren
- Die Versicherung
- Das Steuersystem: Steuern und Abgaben
- Arbeitsrecht
- Soziale Sicherung
- Spezialfälle der Entsendung
- Konsum
Grundsätze im Strassenverkehr
Grundsätze im Strassenverkehr
Allgemeine Grundsätze:Die Teilnahme am Strassenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksichtnahme. Das bedeutet, dass sich jeder Verkehrsteilnehmer so zu verhalten hat, dass kein Anderer gefährdet, geschädigt oder belästigt wird.
Rechtsfahrgebot:
In Deutschland besteht ein Rechtsfahrgebot. Die Fahrzeuge müssen also von zwei Fahrbahnen grundsätzlich die rechte nehmen.
Anpassung an Wetterverhältnisse:
Bei Kraftfahrzeugen ist die Ausrüstung an die Wetterverhältnisse anzupassen. Hierzu gehört im Winter beispielsweise die Ausrüstung mit Winterreifen.
Radfahrer:
Radfahrer müssen einzeln hintereinander fahren; nebeneinander dürfen sie nur fahren, wenn dadurch der Verkehr nicht behindert wird. Wenn Radwege vorhanden sind, müssen sie Radwege benutzen.
Kinder bis zum vollendeten 8. Lebensjahr müssen, ältere Kinder bis zum vollendeten 10. Lebensjahr dürfen mit Fahrrädern Gehwege benutzen.
Geschwindigkeit:
Der Fahrzeugführer darf nur so schnell fahren, dass er sein Fahrzeug ständig beherrscht. Er hat seine Geschwindigkeit insbesondere den Strassen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen anzupassen. Beträgt die Sichtweite durch Nebel, Schnee oder Regen weniger als 50 m, so darf er nicht schneller als 50 km/h fahren, wenn nicht eine geringere Geschwindigkeit geboten ist.
Ein Fahrzeugführer darf nur so schnell fahren, dass er innerhalb der übersehbaren Strecke halten kann. Ohne triftigen Grund dürfen Kraftfahrzeuge nicht so langsam fahren, dass sie den Verkehrsfluss behindern.
Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt auch unter günstigsten Umständen
1. innerhalb geschlossener Ortschaften für alle Kfz 50 km/h,
2. ausserhalb geschlossener Ortschaften
3. a) für Kraftfahrer mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 bis 7,5 t, ausgenommen Personenkraftwagen, für Personenkraftwagen mit Anhänger, für Lastkraftwagen und Wohnmobile jeweils mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 t mit Anhänger sowie für Kraftomnibusse, auch mit Gepäckanhänger 80 km/h
b) für Kfz mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t, für alle Kfz mit Anhänger, ausgenommen Pkw, Lkw und Wohnmobile jeweils bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 t, sowie für Kraftomnibusse mit Fahrgästen, für die keine Sitzplätze mehr zur Verfügung stehen, 60 km/h,
c) für Pkw sowie für andere Kfz mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis 3,5 t 100 km/h.
Die Geschwindigkeitsbeschränkung gilt nicht auf Autobahnen sowie auf anderen Strassen mit Fahrbahnen für eine Richtung, die durch Mittelstreifen oder sonstige bauliche Einrichtungen getrennt sind.
Der Abstand von einem vorausfahrenden Fahrzeug muss so gross sein, dass auch dann hinter ihm gehalten werden kann, wenn es plötzlich gebremst wird.
Überholen:
Es ist links zu überholen. Das Überholen ist unzulässig bei unklarer Verkehrslage oder wo es durch Verkehrzeichen verboten ist.
Vorfahrt.
An Kreuzungen und Einmündungen hat die Vorfahrt, wer von rechts kommt. Dies gilt nicht, wenn die Vorfahrt durch Verkehrszeichen besonders geregelt ist.
Kreisverkehr:
Grundsätzlich hat der Verkehr auf der Kreisfahrbahn Vorfahrt. Bei der Einfahrt in den Kreisverkehr ist blinken unzulässig.
Besondere Verkehrslagen:
Stockt der Verkehr auf Autobahnen und Ausserortsstrassen mit mindestens zwei Fahrstreifen für eine Richtung, so müssen Fahrzeuge für die Durchfahrt von Polizei- und Hilfsfahrzeugen in der Mitte der Richtungsfahrbahn, bei Fahrbahnen mit drei Fahrstreifen für eine Richtung zwischen dem linken und dem mittleren Fahrstreifen, eine freie Gasse bilden.
Autobahnen und Kraftfahrstrassen:
Autobahnen und Kraftfahrstrassen dürfen nur mit Kfz benutzt werden, deren durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit mehr als 60 km/h beträgt. Werden Anhänger mitgeführt, so gilt das gleiche auch für diese. Fahrzeuge dürfen zusammen nicht höher als 4 m und nicht breiter als 2,55 m sein.
Der Fahrzeugführer ist dafür verantwortlich, dass seine Sicht und das Gehör nicht durch die Besetzung, Tiere, die Ladung, Geräte oder den Zustand des Fahrzeugs beeinträchtigt werden. Ihm ist die Benutzung eines Mobil- oder Autotelefons untersagt, wenn er hierfür das Mobiltelefon oder den Hörer des Autotelefons aufnimmt oder hält.
Fussgängerwege:
An Fussgängerüberwegen haben Fahrzeuge den Fussgängern das Überqueren der Fahrbahn zu ermöglichen. Sie dürfen nur mit mässiger Geschwindigkeit heranfahren; wenn nötig, müssen sie warten.
Lärm und Abgasbelästigung:
Bei der Benutzung von Fahrzeugen sind unnötiger Lärm und vermeidbare Abgasbelästigungen verboten. Es ist insbesondere verboten, Fahrzeugmotoren unnötig laufen zu lassen und Fahrzeugtüren übermässig laut zu schliessen.
Verbote:
An Sonntagen und Feiertagen dürfen in der Zeit von 0 bis 22 Uhr LKW mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t sowie Anhänger hinter LKW nicht verkehren. Das Verbot gilt u.a. nicht für die Beförderung von frischer Milch und frischen Milcherzeugnissen, frischem Fleisch, frischen Fischen und leichtverderblichem Obst und Gemüse.
Es ist verboten, die Strasse zu beschmutzen oder Gegenstände auf Strassen zu bringen oder dort liegen zu lassen, wenn dadurch der Verkehr gefährdet oder erschwert werden kann.
Verboten ist der Betrieb von Lautsprechern, das Anbieten von Waren und Leistungen aller Art auf der Strasse, ausserhalb geschlossener Ortschaften jede Werbung und Propaganda durch Bild, Schrift, Licht oder Ton, wenn dadurch Verkehrsteilnehmer in einer den Verkehr gefährdenden oder erschwerenden Weise abgelenkt oder belästigt werden können.
Verhalten bei einem Unfall:
Nach einem Verkehrsunfall hat jeder Beteiligte unverzüglich zu halten, den Verkehr zu sichern und bei geringfügigem Schaden unverzüglich beiseite zu fahren. Er hat sich über die Unfallfolgen zu vergewissern, Verletzten zu helfen, anderen am Unfallort anwesenden Beteiligten und Geschädigten anzugeben, dass er am Unfall beteiligt war und auf Verlangen seinen Namen und seine Anschrift anzugeben sowie ihnen Führerschein und Fahrzeugschein vorzuweisen und nach bestem Wissen Angaben über seine Haftpflichtversicherung zu machen. Ferner hat er solange am Unfallort zu bleiben, bis er zugunsten der anderen Beteiligten und der Geschädigten die Feststellung seiner Person, seines Fahrzeuges und der Art seiner Beteiligung durch seine Anwesenheit ermöglicht hat oder eine nach den Umständen angemessene Zeit zu warten und am Unfallort Namen und Anschrift zu hinterlassen, wenn niemand bereit war, die Feststellung zu treffen. Er hat unverzüglich die Feststellungen nachträglich zu ermöglichen, wenn er sich berechtigt, entschuldigt oder nach Ablauf der Wartefrist vom Unfallort entfernt hat. Dazu hat er mindestens den Berechtigten oder einer nahe gelegenen Polizeidienststelle mitzuteilen, dass er am Unfall beteiligt gewesen ist, und seine Anschrift, seinen Aufenthalt sowie das Kennzeichen und den Standort seines Fahrzeugs anzugeben und dieses zu unverzüglichen Feststellungen für eine Ihm zumutbare Zeit zur Verfügung zu halten. Beteiligt an einem Verkehrsunfall ist jeder, dessen Verhalten nach den Umständen zum Unfall beigetragen haben kann. Unfallspuren dürfen nicht beseitigt werden, bevor die notwendigen Feststellungen getroffen worden sind.
Die Zeichen und Weisungen der Polizeibeamten sind zu befolgen. Sie gehen allen anderen Anordnungen und sonstigen Regeln vor, entbinden den Verkehrsteilnehmer jedoch nicht von seiner Sorgfaltspflicht.
Wer vorsätzlich oder fahrlässig gegen bestimmte Vorschriften der Strassenverkehrsordnung verstösst, handelt ordnungswidrig. Dies hat zur Konsequenz, dass ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet werden kann, was zu Bussgeldern und anderen Konsequenzen führen kann.
