Fahrzeuge und Verkehr

Grundsätze im Strassenverkehr

Grundsätze im Strassenverkehr

Für die Geschwindigkeitslimits besagt die Verkehrsregelverordnung allgemein für Autobahnen 120 km/h (Gespanne max. 80 km/h), für Autostrassen 100 km/h, für Strassen ausserorts 80 km/h und für Ortschaften 50 km/h.
Für alle Fahrzeuginsassen gilt in der Schweiz ein Gurtentragobligatorium. Für mitfahrende Kinder unter 7 Jahren ist ein Kindersitz vorgeschrieben. Für zweirädrige Motorräder und seit 2006 auch für drei- und vierrädrige Motorräder (Trikes und Quads) besteht Helmpflicht.
Die Promillegrenze in der Schweiz liegt bei 0,5 Promille und telefonieren ist im Auto nur mit entsprechender Freisprecheinrichtung erlaubt. An Bergstrassen hat das aufwärts fahrende Fahrzeug Vorrecht bei gleichem Fahrzeugtyp, leichtere Fahrzeuge müssen schweren ausweichen, Post- und Linienbusse sowie Strassenbahnen haben grundsätzlich Vorfahrt.
Gelbe Kreuze am Fahrbandrand, die mit einer gelben Linie verbunden sind, bedeuten Parkverbot. Ausserdem besteht an gelben Linien am Fahrbahnrand Halteverbot. In sogenannten "Blauen Zonen" ist das Parken nur mit Parkscheibe gemäss Beschilderung gestattet.