Steuern, Abgaben und Zölle

Ich bin im Nachbarland als Künstler, Musiker oder Sportler tätig. Wo werde ich versteuert?

Ich bin im Nachbarland als Künstler, Musiker oder Sportler tätig. Wo werde ich versteuert?

Gemäß Art. 19 DBA F/CH können Einkünfte, die eine in einem Vertragsstaat ansässige Person als Künstler, Musiker oder Sportler aus ihrer im anderen Vertragsstaat persönlich ausgeübten Tätigkeit bezieht im Tätigkeitsstaat besteuert werden. Eine Ausnahme gilt für Einkünfte, die eine im Wohnsitzstaat ansässige Person als Künstler oder Sportler aus ihrer im Tätigkeitsstaat persönlich ausgeübten Tätigkeit bezieht,, wenn diese Tätigkeit in erheblichem Umfang aus öffentlichen Mitteln des Wohnsitzstaates finanziert wird.