Arbeit

Leistungen während des Mutterschaftsurlaubs

Leistungen während des Mutterschaftsurlaubs

Leistungen/Zuschuss des Arbeitgebers:
Während der Schutzfrist setzt sich das Mutterschaftsgeld und dem Zuschuss des Arbeitgebers zum Mutterschaftsgeld zusammen.
Das Mutterschaftsgeld wird aus dem Nettoverdienst berechnet. Es beträgt  für Frauen die gesetzlich versichert sind höchstens 13 € pro Kalendertag (§ 200 Abs. 3 RVO) und wird durch die jeweilige gesetzliche Krankenkasse ausbezahlt. Frauen, die nicht gesetzlich krankenversichert sind, erhalten gemäss RVO auch Mutterschaftsgeld, z.B. geringfügig Beschäftigte. Das Mutterschaftsgeld beträgt in diesen Fällen aber höchstens 210 € für die gesamte Dauer der Schutzfrist, Beantragung beim Bundesversicherungsamt Bonn, Tel. 0228-619-1888

Zuschuss des Arbeitgebers:
Übersteigt bei Arbeitnehmerinnen das Nettoeinkommen das Mutterschaftsgeld (13 € pro Tag), so wird das Mutterschaftsgeld um einen Zuschuss des Arbeitgebers aufgestockt. Ein Anspruch auf Zuschuss besteht nicht, wenn sich die Mutter aufgrund des ersten Kindes im Erziehungsurlaub befindet. Der Zuschuss ist weder lohnsteuer- noch sozialversicherungspflichtig.
Berechnung des Zuschusses = Differenz zwischen 13 € und dem um die gesetzlichen Abzüge verminderten durchschnittlichen Arbeitsentgelt. Als Basis dienen die Gehälter der letzten drei Kalendermonate. Tarifliche Ergänzungen sind zu beachten.