Arbeit

Leistungen während des Mutterschaftsurlaubs

Leistungen während des Mutterschaftsurlaubs

Erwerbstätigen Frauen steht während höchstens 14 Wochen nach der Geburt eines Kindes ein Ersatz von 80% des vorherigen Lohnes zu. (Art. 16e EOG) - maximal CHF 172 pro Tag. (Art. 16f EOG)
Zahlreiche Unternehmen in der Schweiz erbringen Leistungen, welche die gesetzlichen Mindestvorschriften teilweise übersteigen.
In vielen der über 1000 Gesamtarbeitsverträge/Tarifverträge in der Schweiz werden ebenfalls über das Gesetz hinausgehende Leistungen vorgeschrieben.

Beschäftigungsverbot:
Bis zu acht Wochen nach der Geburt besteht ein absolutes Beschäftigungsverbot. Nur wenn die Frauen ihr Einverständnis geben, können sie zwischen der 8. und 16. Woche nach der Geburt beschäftigt werden. (Art. 35a Abs. 3 ArG)