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Rente und Invalidität

Rente und Invalidität

Die Invaliditätsversicherung deckt das Invaliditätsrisiko im Krankheitsfall oder bei Unfall ab; unter bestimmten Voraussetzungen kann schon vor Erreichen des 60. Lebensjahres eine Rente ausgezahlt werden. Die Lebensversicherung gewährleistet die Auszahlung eines Kapitals im Todesfall an die Hinterbliebenen des beitragspflichtigen Kaufmanns oder des beitragspflichtigen oder im Ruhestand befindlichen Handwerkers.
Auch in diesem Fall ist der RSI alleiniger Ansprechpartner für die Erhebung der Beitragszahlungen und die Auszahlung der Leistungen.

http://www.le-rsi.fr/retraite_prevoyance/index.php