- Die 4 INFOBESTen
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Grenzüberschreitende Zusammenarbeit
- Die grenzüberschreitende Zusammenarbeit am Oberrhein seit ihrer Entstehung vor fast 40 Jahren - Chronologie -
- Grenzüberschreitende Einrichtungen am Oberrhein
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Gremien und Kontakte der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit am Oberrhein
- Deutsch-Französisch-Schweizerische Regierungskommission für nachbarschaftliche Fragen
- Deutsch-Französisch-Schweizerische Oberrheinkonferenz
- Oberrheinrat
- Begleitender Ausschuss INTERREG Oberrhein Mitte-Süd
- Lenkungsausschuss Eures-T Oberrhein
- Trinationaler Eurodistrict Basel (TEB)
- Eurodistrikt Region Freiburg/ Centre et Sud Alsace
- Eurodistrict Strasbourg-Ortenau
- Eurodistrict REGIO PAMINA
- Hochrheinkommission
- Arbeitsgemeinschaft der Industrie- und Handelskammern am Oberrhein
- Handwerkskammern am Oberrhein
- Europäische Konföderation der Oberrhein-Universitäten EUCOR
- Weitere grenzüberschreitende Projekte im Bereich Forschung und Bildung
- EU-Förderprogramme
- Interreg
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Länderinfos F - D - CH - EU
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Die Europäische Union
- Geschichtliche Entwicklung der EU
- Mitglieder der Europäischen Union
- Der Rat der Europäischen Union
- Der Europäische Rat
- Die Europäische Kommission
- Das Europäische Parlament
- Der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaft (EuGH)
- Weitere Institutionen der EU
- Kompetenzen der EU und Kompetenzverteilung innerhalb der EU
- Kompetenzverteilung und Aktivitäten im Bereich der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit
- Eckdaten EU 2008
- Frankreich
- Deutschland
- Die Schweiz
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Die Europäische Union
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Themengebiete
- Umzug ins Nachbarland
- Bildung und Ausbildung
- Heirat und Familie
- Arbeit
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Arbeitslosigkeit
- Ich bin vollarbeitslos und lebe in Frankreich
- Ich bin vollarbeitslos und lebe in Deutschland
- Ich bin vollarbeitslos und lebe in der Schweiz
- Wie bin ich während der Dauer der Arbeitslosigkeit sozialversichert?
- Ich bin arbeitslos und plane ins Nachbarland umzuziehen
- Ich bin von Kurzarbeit oder sonstigem vorübergehendem Arbeitsausfall betroffen
- Wie finde ich eine neue Arbeitsstelle?
- Gesundheit
- Familienleistungen
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Renten
- Altersrenten
- Renten wegen Erwerbsunfähigkeit / Invalidität
- Hinterbliebenenrenten
- Zusatzrenten / Betriebliche Altersversorgung
- Wo stelle ich den Rentenantrag?
- Kann ich neben der Rente Arbeitseinkommen beziehen?
- Arbeitslosengeld und Rentenbezug
- Wie bin ich als Rentner krankenversichert?
- Wie wird meine Rente besteuert?
- Steuern, Abgaben und Zölle
- Fahrzeuge und Verkehr
- Diverses
- Dokumentation
Fahrzeuge und Verkehr
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Umzug ins Nachbarland
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Von Deutschland nach Frankreich ziehen
- Die Wohnung
- Die Verwaltungsformalitäten
- Schulzeit und Studium
- Bürgerrechte
- Behinderung
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Sozialversicherung
- Ich arbeite in Deutschland. Muss ich meine Krankenversicherung ändern?
- Ich arbeite in der Schweiz. Muss ich meine Krankenversicherung ändern?
- Wird mein Umzug Auswirkungen auf meine Rente haben?
- Was passiert, wenn ich meinen Job verliere, nachdem ich umgezogen bin?
- Ich bin arbeitslos und will mit meiner Familie umziehen. Werde ich weiter mein Arbeitslosengeld von Deutschland erhalten?
- Ich ziehe nach Frankreich, um dort zu arbeiten. Ich weiß aber nichts über das französische Sozialversicherungssystem
- Familienleistungen
- Steuern
- Firmengründung in Frankreich
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Von Frankreich nach Deutschland ziehen
- Die Wohnung
- Die Verwaltungsformalitäten
- Schulzeit und Studium
- Bürgerrechte
- Behinderung
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Sozialversicherung
- Ich arbeite in Frankreich. Muss ich meine Krankenversicherung ändern?
- Ich arbeite in der Schweiz. Muss ich meine Krankenversicherung ändern?
- Wird mein Umzug Auswirkungen auf meine Rente haben?
- Was passiert, wenn ich meinen Job verliere, nachdem ich umgezogen bin?
- Ich bin arbeitslos und will mit meiner Familie umziehen. Werde ich weiter mein Arbeitslosengeld von Frankreich erhalten?
- Ich ziehe nach Deutschland, um dort zu arbeiten. Ich weiß aber nichts über das deutsche Sozialversicherungssystem.
- Familienleistungen
- Steuern
- Firmengründung in Deutschland
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Von der Schweiz nach Frankreich ziehen
- Die Wohnung
- Verwaltungsformalitäten
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- Bürgerrechte
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Sozialversicherung
- Ich arbeite in der Schweiz. Hat der Umzug Auswirkungen auf meine Krankenversicherung?
- Ich arbeite in Deutschland. Hat der Umzug Auswirkungen auf meine Krankenversicherung?
- Was passiert, wenn ich meinen Job verliere, nachdem ich umgezogen bin?
- Ich bin arbeitslos und will mit meiner Familie umziehen. Werde ich weiter mein Arbeitslosengeld aus der Schweiz erhalten?
- Ich ziehe nach Frankreich, um dort zu arbeiten. Ich weiß aber nichts über das französische Sozialversicherungssystem.
- Familienleistungen
- Steuern
- Firmengründung in Frankreich
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Von Frankreich in die Schweiz ziehen
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Sozialversicherung
- Ich arbeite in der Schweiz. Muss ich meine Krankenversicherung ändern?
- Ich arbeite in Deutschland. Hat der Umzug Auswirkungen auf meine Krankenkasse?
- Was passiert wenn ich meinen Job verliere nachdem ich umgezogen bin ?
- Ich bin Arbeitslose und will mit meiner Familie umziehen. Werde ich weiter mein Arbeitslosengeld von Frankreich erhalten?
- Ich ziehe in die Schweiz, um dort zu arbeiten. Ich weiss aber nichts über das schweizerische Sozialversicherungssystem.
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Von der Schweiz nach Deutschland ziehen
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Sozialversicherung
- Ich arbeite in der Schweiz. Muss ich meine Krankenversicherung ändern?
- Ich arbeite in Deutschland. Hat der Umzug Auswirkungen auf meine Krankenversicherung ?
- Ich arbeite in Frankreich. Muss ich meine Krankenversicherung ändern?
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- Ich bin Arbeitslose und will mit meiner Familie umziehen. Werde ich weiter mein Arbeitslosegeld von der Schweiz erhalten ?
- Ich ziehe nach Deutschland, um dort zu arbeiten. Ich weiss aber nichts über das deutsche Sozialversicherungssystem.
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Von Deutschland in die Schweiz ziehen
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Sozialversicherung
- Ich arbeite in der Schweiz. Muss ich meine Krankenversicherung ändern ?
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- Ich ziehe in die Schweiz, um dort zu arbeiten. ich weiss aber nichts über das schweizerische Sozialversicherungssystem.
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- Firmengründung in der Schweiz
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Von Deutschland nach Frankreich ziehen
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Bildung und Ausbildung
- 3 Länder, 3 Ausbildungssysteme
- Das Hochschulsystem in den 3 Ländern
- Die Berufsausbildung
- sich auf professionelle Mobilität und Flexibilität einstellen
- Die Weiterbildung
- Die Validierung von im Beruf erworbenen Kompetenzen
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Heirat und Familie
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Die Heirat
-
in Frankreich heiraten
- An wen kann ich mich wenden? Habe ich ein Wahlrecht im Hinblick auf den Ort?
- Wer darf die standesamtliche Eheschließung vollziehen?
- Wieviel Zeit im Voraus muss man einplanen?
- Welche Dokumente muss man vorweisen?
- Gibt es Gründe, die einer Heirat entgegenstehen?
- Kann ich/muss ich meinen Namen in Folge der Heirat ändern?
- Welches Recht ist für den Güterstand maßgeblich?
- Die wichtigsten Güterstände in Frankreich
- zusätzliche Informationen/Links
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in Deutschland heiraten
- An wen kann ich mich wenden? Habe ich ein Wahlrecht im Hinblick auf den Ort?
- Wer darf die standesamtliche Eheschließung vollziehen?
- Wieviel Zeit im Voraus muss man einplanen?
- Welche Dokumente muss man vorweisen?
- Gibt es Gründe, die einer Heirat entgegenstehen?
- Kann ich/muss ich meinen Namen in Folge der Heirat ändern?
- Welches Recht ist für den Güterstand maßgeblich?
- Die wichtigsten Güterstände in Deutschland
- zusätzliche Informationen/Links
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in der Schweiz heiraten
- An wen kann ich mich wenden? Habe ich ein Wahlrecht im Hinblick auf den Ort?
- Wer darf die standesamtliche Eheschließung vollziehen?
- Wieviel Zeit im Voraus muss man einplanen?
- Welche Dokumente muss man vorweisen?
- Gibt es Gründe, die einer Heirat entgegenstehen?
- Kann ich/muss ich meinen Namen in Folge der Heirat ändern?
- Welches Recht ist für den Güterstand maßgeblich?
- Die wichtigsten Güterstände in der Schweiz
- zusätzliche Informationen/Links
- Die gemischte Heirat - einige Präzisionen
- Die kirchliche Heirat
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in Frankreich heiraten
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Die eingetragene Lebenspartnerschaft
- In Frankreich: der PACS
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In Deutschland: die eingetragene Lebenspartnerschaft
- Wer kann eine eingetragene Lebenspartnerschaft schließen?
- Wo kann man eine eingetragene Lebenspartnerschaft schließen?
- Notwendige Dokumente
- Speicherung und Veröffentlichung
- Die prinzipiellen Rechte und Verpflichtungen, die aus einer eingetragenen Lebenspartnerschaft resultieren
- Die Anerkennung einer ausländischen eingetragenen Lebenspartnerschaft in Deutschland
- Zusätzliche Informationen/Links
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In der Schweiz: die eingetragene Partnerschaft gleichgeschlechtlicher Paare
- Wer kann eine eingetragene Partnerschaft schließen?
- Wo kann man eine eingetragene Partnerschaft schließen?
- Notwendige Dokumente
- Eintragung und Veröffentlichung
- Rechte und Verpflichtungen, die aus einer eingetragenen Lebenspartnerschaft resultieren
- Die Anerkennung einer ausländischen eingetragenen Partnerschaft in der Schweiz
- Zusätzliche Informationen/Links
- Die Lebenspartnerschaft
- Die Kinder
- Die Trennung eines Paares
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Die Scheidung
- In welchem Land kann ich den Scheidungsantrag stellen?
- Welches ist das anwendbare Recht bei Fällen mit Auslandsbezug?
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Die Scheidung in Frankreich
- Welches Gericht ist zuständig?
- Welches Scheidungsrecht ist nach französischem Recht anwendbar bei Fällen mit Auslandsbezug?
- Scheidungsgründe in Frankreich
- Die Auswirkungen einer Scheidung auf den Namen der Eheleute
- Die Auswirkungen einer Scheidung auf die Kinder
- Die Auswirkungen einer Scheidung auf das Vermögen
- Zusätzliche Informationen/Links
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Die Scheidung in Deutschland
- Welches Gericht ist zuständig?
- Welches Scheidungsrecht ist nach deutschem Recht anwendbar bei Fällen mit Auslandsbezug?
- Scheidungsgründe in Deutschland
- Die Auswirkungen einer Scheidung auf den Namen der Eheleute
- Die Auswirkungen einer Scheidung auf die Kinder
- Die Auswirkungen einer Scheidung auf das Vermögen
- Zusätzliche Informationen/Links
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Die Scheidung in der Schweiz
- Welches Gericht ist zuständig?
- Welches Scheidungsrecht ist nach Schweizer Recht anwendbar bei Fällen mit Auslandsbezug?
- Scheidungsgründe in der Schweiz
- Die Auswirkungen einer Scheidung auf den Namen der Eheleute
- Die Auswirkungen einer Scheidung auf die Kinder
- Die wirtschaftlichen Folgen einer Scheidung
- Zusätzliche Informationen/Links
- Die Erbfolge im Falle der Ehe und der Lebenspartnerschaft
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Die Heirat
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Arbeit
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Arbeitssuche
- Ich bin auf Arbeitssuche in der Schweiz
-
Ich bin auf Arbeitssuche in Deutschland
- Welche sind die zuständigen Stellen, die mir bei der Suche nach Arbeit helfen können?
- Unter welcher Internetseite ist es möglich nach Stellenangeboten zu suchen?
- In welchen Zeitungen gibt es Stellenanzeigen?
- Wie finde ich Angebote für einen Praktikumsplatz?
- Welche Anforderungen werden in Deutschland an einen Lebenslauf gestellt?
- Sollte ich ein Anschreiben verfassen?
- Gibt es eine spezielle Einrichtung für Grenzgänger?
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Ich bin auf Arbeitssuche in Frankreich
- Welche sind die zuständigen Stellen, die mir bei der Suche nach Arbeit helfen können?
- Unter welcher Internetseite ist es möglich nach Stellenangeboten zu suchen?
- Gibt es eine spezielle Einrichtung für Grenzgänger?
- Welche Anforderungen werden in Frankreich an einen Lebenslauf gestellt?
- Sollte ich ein Anschreiben verfassen?
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Arbeitsrecht
- Ich arbeite in der Schweiz
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Ich arbeite in Deutschland
- Das anwendbare Recht
- Die Form des Vertrages
- Arbeitszeit
- Lohn
- Sozialabgaben
- Probezeit
- Urlaub
- Der befristete Vertrag
- Die Beendigung des Arbeitsvertrages
- Kündigungsfrist
- Kündigungsverfahren
- Krankheit und Kündigung
- Abfindung nach einer Kündigung
- Anerkennung von Diplomen im Ausland
- Weiterbildung
- Anrechnung von Berufserfahrung
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ich arbeite in Frankreich
- Das anwendbare Recht
- Die Form des Vertrages
- Arbeitszeit
- Lohn
- Sozialabgaben
- Die Probezeit
- Urlaub
- Der befristete Arbeitsvertrag
- Die Beendigung des Arbeitsvertrages
- Kündigungsfrist
- Krankheit und Kündigung
- Abfindung nach einer Kündigung
- Weitere Informationen/Links
- Anerkennung von Diplomen im Ausland
- Weiterbildung
- Anrechnung von Berufserfahrung
- Sozialversicherung und Sozialabgaben
- Besonderheiten im Falle der Entsendung
- Besonderheiten bei der Zeitarbeit
- Arbeitslosigkeit
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Mutterschaft und Elternzeit
-
…wenn ich in der Schweiz arbeite
- Muss ich meinen Arbeitgeber über meine Schwangerschaft informieren?
- Schutzmaßnahmen am Arbeitsplatz werdender und stillender Mütter
- Mutterschaftsurlaub
- Leistungen während des Mutterschaftsurlaubs
- Auswirkung des Mutterschaftsurlaubs auf den Jahresurlaub
- Der Vaterschaftsurlaub
- Entlassung/Eigenkündigung während der Schwangerschaft
- Und bei Adoption?
- Elternzeit, Erziehungsurlaub
-
…wenn ich in Deutschland arbeite
- Muss ich den Arbeitgeber über meine Schwangerschaft informieren ?
- Schutzmaßnahmen am Arbeitsplatz werdender und stillender Mütter
- Mutterschaftsurlaub
- Leistungen während des Mutterschaftsurlaubs
- Auswirkung des Mutterschaftsurlaubs auf den Jahresurlaub
- Vaterschaftsurlaub
- Entlassung/Eigenkündigung während der Schwangerschaft
- Und bei Adoption?
- Die Elternzeit
- Informations complémentaires / liens
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...wenn ich in Frankreich arbeite
- Muss ich den Arbeitgeber über meine Schwangerschaft informieren?
- Schutzmaßnahmen am Arbeitsplatz werdender und stillender Mütter
- Mutterschaftsurlaub
- Leistungen während des Mutterschaftsurlaubs
- Auswirkung des Mutterschaftsurlaubs auf den Jahresurlaub
- Vaterschaftsurlaub
- Entlassung/Eigenkündigung während der Schwangerschaft
- Und bei Adoption?
- Congé parental in Frankreich
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…wenn ich in der Schweiz arbeite
- Familienleistungen
- Rente und Arbeitseinkommen
- Steuern
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Arbeitssuche
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Arbeitslosigkeit
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Ich bin vollarbeitslos und lebe in Frankreich
- Bedingungen für den Leistungsbezug
- Wie melde ich mich arbeitslos, wohin muss ich mich wenden?
- Welche Dokumente muss ich einreichen?
- Umfang und Dauer der Leistungen
- Ich bin Saisonarbeiter
- Muss eine regelmässige Meldung bei der Arbeitsverwaltung sichergestellt werden?
- Kann ich einen Nebenverdienst haben?
- Muss ich ein Stellenangebot annehmen?
- Kann ich an einer Weiterbildung teilnehmen?
- Ich möchte ein Unternehmen gründen
- Kann ich auch mit mehr als 60 Jahren Arbeitslosengeld beziehen?
- Zusätzliche Informationen / Links
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Ich bin vollarbeitslos und lebe in Deutschland
- Bedingungen des Leistungsbezugs
- Wo muss ich mich hinwenden und wie melde ich mich arbeitslos?
- Welche Dokumente muss ich einreichen?
- Umfang und Dauer der Leistungen
- Muss eine regelmässige Meldung bei der Arbeitsverwaltung sichergestellt werden?
- Kann ich einen Nebenverdienst haben ?
- Muss ich ein Stellenangebot annehmen?
- Kann ich an einer Weiterbildung teilnehmen?
- Kann ich zusätzlich zum Arbeitslosengeld eine Rente wegen Erwerbsunfähigkeit beziehen?
- Kann ich zusätzlich zum Arbeitslosengeld eine Altersrente beziehen?
- Ich möchte ein Unternehmen gründen
- Zusätzliche Informationen / Links
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Ich bin vollarbeitslos und lebe in der Schweiz
- Bedingungen des Leistungsbezugs
- Wo muss ich mich hinwenden und wie melde ich mich arbeitslos?
- Welche Dokumente muss ich einreichen?
- Umfang und Dauer der Leistungen
- Kann ich während des Bezugs von Arbeitslosengeld in Urlaub fahren?
- Arbeitslosengeld und Zwischenverdienst
- Muss ich eine Stelle, die mir vom RAV angeboten wird, annehmen?
- Arbeitslosigkeit und Weiterbildung
- Arbeitslosengeld und Erwerbsunfähigkeit
- Kann ich zusätzlich zum Arbeitslosengeld eine Altersrente beziehen?
- Kann ich Unterstützung für die Gründung eines Unternehmens erhalten?
- Zusätzliche Informationen/Links
- Wie bin ich während der Dauer der Arbeitslosigkeit sozialversichert?
- Ich bin arbeitslos und plane ins Nachbarland umzuziehen
- Ich bin von Kurzarbeit oder sonstigem vorübergehendem Arbeitsausfall betroffen
- Wie finde ich eine neue Arbeitsstelle?
-
Ich bin vollarbeitslos und lebe in Frankreich
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Gesundheit
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Krankenversicherung
- Generelle Informationen
- Ich arbeite in der Schweiz – was muss ich im Bereich Krankenversicherung wissen?
- Ich arbeite in Deutschland – was muss ich im Bereich Krankenversicherung wissen?
- Ich arbeite in Frankreich – was muss ich im Bereich Krankenversicherung wissen ?
- Ich arbeite in mehreren Ländern gleichzeitig – welche Auswirkungen hat dies auf meine Krankenversicherung?
- Und wenn ich einen Telearbeitsplatz habe und für einen ausländischen Arbeitgeber arbeite?
- Mein Arbeitgeber hat mich vorübergehend in ein anderes Land entsandt – was passiert mit meiner Krankenversicherung?
- Welches Krankenversicherungssystem gilt für Rentner?
- Was mache ich bei einer akuten Erkrankung im Ausland?
- Was ist bei einer geplanten stationären oder ambulanten Behandlung im Nachbarland zu berücksichtigen?
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Die Invalidenversicherung
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Ich bin in der Schweiz angestellt
- Die Prinzipien der schweizerischen Invalidenversicherung
- Wann und wie kann ich einen Antrag in der Schweiz auf Invalidenrente s
- Ich bin arbeitsunfähig und bekomme kein Krankentagegeld mehr…
- Was kann ich machen, wenn der Antrag abgelehnt ist oder die Rente zu niedrig ist?
- Wird eine von der Schweiz attestierte Invalidität in Frankreich und in Deutschland anerkannt?
- Kann ich Invalidenrente und Erwerbseinkommen kumulativ beziehen?
- Zusätzlichen Informationen/Links
- Ich bin in Deutschland angestellt
- Ich bin in Frankreich angestellt
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Ich bin in der Schweiz angestellt
- Die Unfallversicherung
- Mutterschaft und Krankenversicherung
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Krankenversicherung
- Familienleistungen
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Renten
- Altersrenten
- Renten wegen Erwerbsunfähigkeit / Invalidität
- Hinterbliebenenrenten
- Zusatzrenten / Betriebliche Altersversorgung
- Wo stelle ich den Rentenantrag?
- Kann ich neben der Rente Arbeitseinkommen beziehen?
- Arbeitslosengeld und Rentenbezug
- Wie bin ich als Rentner krankenversichert?
- Wie wird meine Rente besteuert?
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Steuern, Abgaben und Zölle
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Einkommenssteuer
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Das deutsche-französische Doppelbesteuerungsabkommen
- Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit
- Ich bin im Nachbarstaat selbständig tätig. Wo muss ich meine Einkünfte versteuern?
- Ich bin als Künstler, Sportler oder Artist tätig. Wo werde ich besteuert?
- Bezüge aus der gesetzlichen Sozialversicherung
- Bezüge von Studenten, Lehrlingen und Praktikanten
- Immobilieneinkünfte aus dem Nachbarland
- Zinsen und sonstige Kapitaleinkünfte
- Sonstige Einkünfte
- Wie kann ich eine Doppelbesteuerung in der Praxis vermeiden?
- Wo werden Erbschaften und Schenkungen versteuert?
- Weiterführende Informationen / Links
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Das deutsch-schweizerische Doppelbesteuerungsabkommen
- Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit
- Ich bin im Nachbarstaat selbständig tätig. Wo muss ich meine Einkünfte versteuern?
- Ich bin ein als Künstler, Sportler oder Artist tätig. Wo werde ich besteuert?
- Ruhegehälter und ähnliche Vergütungen
- Bezüge von Studenten, Praktikanten, Volontären oder Lehrlingen
- Immobilieneinkünfte aus dem Nachbarland
- Zinsen und sonstige Kapitaleinkünfte
- Sonstige Einkünfte
- Wie kann ich eine Doppelbesteuerung in der Praxis vermeiden?
- Wo werden Erbschaften und Schenkungen versteuert?
- Weiterführende Informationen / Links
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Das französisch-schweizerische Doppelbesteuerungsabkommen
- Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit
- Ich bin im Nachbarstaat selbständig tätig. Wo muss ich meine Einkünfte versteuern?
- Ich bin im Nachbarland als Künstler, Musiker oder Sportler tätig. Wo werde ich versteuert?
- Ruhegehälter und ähnliche Vergütungen
- Bezüge von Studenten, Praktikanten, Volontären oder Lehrlingen
- Immobilieneinkünfte aus dem Nachbarland
- Zinsen und sonstige Kapitaleinkünfte
- Sonstige Einkünfte
- Wie kann ich eine Doppelbesteuerung in der Praxis vermeiden?
- Wo werden Erbschaften und Schenkungen versteuert?
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Das deutsche-französische Doppelbesteuerungsabkommen
- Die Mehrwertsteuer
- Andere Steuern und Abgaben
- Die Zölle
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Einkommenssteuer
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Fahrzeuge und Verkehr
- KFZ an-und ummelden
- Führerschein
- Auflagen zum Umweltschutz
- Strassenverkehrsregelung
- Unfall oder Diebstahl meines Fahrzeuges im Ausland
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Diverses
- Informationen zu Vereinen
- Informationen für selbstständige Grenzgänger
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Informationen für Unternehmen
- Die Unternehmensgründung
- Die Mehrwertsteuer auf Leistungen, die auf Rechnung privater Kunden erfolgt
- Zollformalitäten für den Transport von Material und Waren
- Die Versicherung
- Das Steuersystem: Steuern und Abgaben
- Arbeitsrecht
- Soziale Sicherung
- Spezialfälle der Entsendung
- Konsum
Verkehrsdelikte
Verkehrsdelikte
Fahren ohne Fahrerlaubnis, § 21 StVGWer ein Kraftfahrzeug führt, obwohl er die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder dem das führen des Fahrzeugs nach § 44 StGB oder nach § 25 StVG verboten ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft. Ebenso wird bestraft, wer als Halter eines Kfz anordnet oder zulässt, dass jemand das Fahrzeug führt, der die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder dem das Führen des Fahrzeugs verboten worden ist.
Gefährliche Eingriffe in den Strassenverkehr, § 315 b StGB
Wer die Sicherheit des Strassenverkehrs dadurch beeinträchtigt, dass er
1. Anlagen oder Fahrzeuge zerstört, beschädigt oder beseitigt,
2. Hindernisse bereitet oder
3. einen ähnlichen ebenso gefährlichen Eingriff vornimmt,
und dadurch Leid oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Der Versuch ist strafbar.
Bei derartigen Delikten handelt es sich grundsätzlich um Eingriffe von aussen in den Strassenverkehr. Allerdings kann auch bestraft werden, wer sein Auto als Waffe zweckentfremdet, um eine Person zu verletzen, obwohl dies grundsätzlich nicht als „Eingriff von aussen" gewertet werden kann.
Gefährdung des Strassenverkehrs, § 315 c StGB
Wer im Strassenverkehr
1. ein Fahrzeug führt, obwohl er
a) infolge des Genusses alkoholischer oder anderer berauschender Mittel oder
b) infolge geistiger oder körperlicher Mängel
nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen, oder
2. grob verkehrswidrig und rücksichtslos
a) die Vorfahrt nicht beachtet,
b) falsch überholt oder sonst bei Überholvorgängen falsch fährt,
c) an Fussgängerüberwegen falsch fährt,
d) an unübersichtlichen Stellen, an Strassenkreuzungen, Strasseneinmündungen oder Bahnübergängen zu schnell fährt,
e) an unübersichtlichen Stellen nicht die rechte Seite der Fahrbahn einhält,
f) auf Autobahnen oder Kraftfahrstrassen wendet, rückwärts oder entgegen der Fahrtrichtung fährt oder dies versucht oder
g) haltende oder liegengebliebenen Fahrzeuge nicht auf ausreichende Entfernung kenntlich macht, obwohl das zur Sicherung des Verkehrs erforderlich ist,
und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Wann man infolge des Genusses alkoholischer Mittel nicht in der Lage ist, ein Fahrzeug zu führen, bestimmt sich nach bestimmten Promillewerten.
Ab 0,3 Promille gilt ein Fahrzeugführer als relativ fahruntüchtig. Es besteht die widerlegliche Vermutung, dass er fahruntüchtig ist. Allerdings bedarf es für die Bejahung einer Strafbarkeit, dass der Fahrzeugführer zusätzlich zu den 0,3 Promille Ausfallerscheinungen hinzukommen, beispielsweise Schlangen-Linien-Fahren.
Ab 0,5 Promille handelt der Fahrzeugführer, wenn nicht schon die Fahruntüchtigkeit aufgrund des vorher gesagten bejaht wurde, in jedem Fall ordnungswidrig. Dies hat zur Folge, dass ein Bussgeldverfahren eingeleitet werden kann/wird.
Ab 1,1 Promille besteht die unwiderlegliche Vermutung, dass der Fahrzeugführer fahruntüchtig ist.
Bei Radfahrern gilt eine Promillegrenze von ca. 1,6 Promille.
Trunkenheit im Verkehr, § 316 StGB
Wer im Verkehr ein Fahrzeug führt, obwohl er infolge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in § 315 a (Gefährdung des Bahn-, Schiffs- und Luftverkehrs) oder in § 315 c (Gefährdung des Strassenverkehrs) StGB mit Strafe bedroht ist.
Für eine Bestrafung wegen Trunkenheits im Verkehr sind die gleichen Promillegrenzen massgeblich wie bei § 315 c StGB. Eine Bestrafung nach § 316 StGB kommt lediglich in Betracht, wenn die Tag nicht schon nach § 315 c (oder § 315 a) StGB bestraft wird.
Räuberischer Angriff auf Kraftfahrer, § 316 a StGB:
Wer zur Begehung eines Raubes, eines räuberischen Diebstahls oder einer räuberischen Erpressung einen Angriff auf Leib oder Leben oder die Entschlussfreiheit des Führers des Kfz oder eines Mitfahrers verübt und dabei die besonderen Verhältnisse des Strassenverkehrs ausnutzt, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter 5 Jahren bestraft.
Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, § 142 StGB:
Ein Unfallbeteiligter, der sich nach einem Unfall im Strassenverkehr vom Unfallort entfernt, bevor er,
1. zugunsten der anderen Unfallbeteiligten und der Geschädigten die Feststellungen seiner Person, seines Fahrzeugs und der Art seiner Beteiligung durch seine Anwesenheit und durch die Angabe, dass er an dem Unfall beteiligt ist, ermöglicht hat oder
2. eine nach den Umständen angemessene Zeit gewartet hat, ohne dass jemand bereit war, die Feststellungen zu treffen,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Nötigung, § 240 StGB
Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Eine derartige Nötigung kann auch im Strassenverkehr erfolgen, indem man beispielsweise jemanden überholt, um ihn dann auszubremsen oder indem man kontinuierlich nah auffährt, um jemanden zum ausweichen zu nötigen.
