Fahrzeuge und Verkehr

Verkehrsdelikte

Verkehrsdelikte

Eine leichte Widerhandlung begeht, wer:
  • durch Verletzung von Verkehrsregeln eine geringe Gefahr für
die Sicherheit anderer hervorruft und ihn dabei nur ein leichtes
Verschulden trifft;
  • in angetrunkenem Zustand, jedoch nicht mit einer qualifizierten
Blutalkoholkonzentration ein Motorfahrzeug lenkt und dabei keine anderen Widerhandlungen gegen die Strassenverkehrsvorschriften begeht.
Eine mittelschwere Widerhandlung begeht, wer:
  • durch Verletzung von Verkehrsregeln eine Gefahr für die Sicherheit anderer hervorruft oder in Kauf nimmt;
  • in angetrunkenem Zustand, jedoch mit einer nicht qualifizierten
Blutalkoholkonzentration ein Motorfahrzeug lenkt und dabei zusätzlich eine leichte Widerhandlung gegen die Strassenverkehrsvorschriften begeht;
  • ein Motorfahrzeug führt, ohne den Führerausweis für die entsprechende
Kategorie zu besitzen;
  • ein Motorfahrzeug zum Gebrauch entwendet hat.
Eine schwere Widerhandlung begeht, wer:
  • durch grobe Verletzung von Verkehrsregeln eine ernstliche Gefahr für die Sicherheit anderer hervorruft oder in Kauf nimmt;
  • in angetrunkenem Zustand mit einer qualifizierten Blutalkoholkonzentration ein Motorfahrzeug führt;
  • wegen Betäubungs- oder Arzneimitteleinfluss oder aus anderen
Gründen fahrunfähig ist und in diesem Zustand ein Motorfahrzeug
führt;
  • sich vorsätzlich einer Blutprobe, einer Atemalkoholprobe oder
einer anderen vom Bundesrat geregelten Voruntersuchung, die
angeordnet wurde oder mit deren Anordnung gerechnet werden
muss, oder einer zusätzlichen ärztlichen Untersuchung
widersetzt oder entzieht oder den Zweck dieser Massnahmen
vereitelt;
  • nach Verletzung oder Tötung eines Menschen die Flucht
ergreift;
  • ein Motorfahrzeug trotz Ausweisentzug führt.