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Sozialversicherung

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Gemäß den EG-Verordnungen gilt der Grundsatz, dass jeder Arbeitnehmer den sozialversicherungsrechtlichen Bestimmungen im Tätigkeitsstaat unterliegt, unabhängig davon, wo er seinen Wohnort hat. Wir weisen darauf hin, dass die nachstehenden Informationen allgemein gehalten wurden, da es zahlreiche Sonderfälle gibt, die nicht im Einzelnen aufgeführt werden können. Sollten Sie von einem Sonderfall betroffen sein, wenden Sie sich an die nächstgelegene INFOBEST

Die Informationen beziehen sich zudem auf die Mitgliedschaft bei öffentlichen Versicherungen.