Umzug ins Nachbarland

Sich als französischer Wähler im Ausland registrieren

Sich als französischer Wähler im Ausland registrieren

Um im Ausland wählen zu dürfen, müssen Sie sich auf die Wählerliste des Konsulats eingetragen lassen. Sie sind dann für die Präsidentschaftswahlen oder Referendum und der Wahl der Assemblée des Français de l'étranger die außerhalb Frankreich ansässig sind wahlberechtigt.

 

Mehr Informationen finden Sie auf der Webseite  des französischen Generalkonsulats in München.