Umzug ins Nachbarland

Die Unterzeichnung des Mietvertrages

Die Unterzeichnug des Mietvertrages

- Die einzuplanenden Kosten

Um sicherzugehen, dass Sie Ihre Miete regelmäßig zahlen werden, ist der Vermieter oder Immobilienmakler berechtigt, Folgendes von Ihnen zu verlangen:

  • - Nachweis über Ihr Einkommen (Gehaltsabrechnungen, Steuererklärung,...)
  • - eine Bürgschaft von einer Drittperson (Verpflichtung einer natürlichen oder juristischen Person, für Miete und Nebenkosten aufzukommen, falls Sie Ihren Zahlungspflichten nicht nachkommen).

Im Rahmen der Unterzeichnung des Mietvertrages müssen Sie mit folgenden Ausgaben rechnen:

  • - die Kaution (Maximalbetrag ist eine Kaltmiete); anders als in Deutschland wird diese nicht zu Ihren Gunsten angelegt;
  • - die Vermittlungskosten;
  • - u. U. die Kosten für das Übergabeprotokoll (état des lieux);
  • - Als Mieter müssen Sie vor der Schlüsselübergabe eine Hausratversicherung abschließen, die gleichzeitig eine Privathaftpflichtversicherung umfasst;
  • - Freigabe der Wasser-, Strom- bzw. Gaszähler;

 

Falls junge Leute (unter 30 Jahren) nicht in der Lage sind, die bei der Unterzeichnung des Mietvertrages anfallende Kaution aufzubringen, haben sie die Möglichkeit, einen Antrag auf einen zinsfreien Vorschuss im Rahmen des Avance LOCA-PASS du 1% logement zu stellen. Dieser Vorschuss muss beim Auszug aus der Wohnung zurückerstattet werden [http://uesl.fr/espace_particulier/gp_log.htm].

 

Im Rahmen der Garantie LOCA-PASS kann die zuständige Organisation die notwendige Bürgschaft übernehmen (Garantie für die Zahlung der Miete und der Nebenkosten) Alle Bedingungen unter [http://www.uesl.fr/espace_particulier/gp_fiche03.htm].

 

Es gibt andere Wohnhilfen (fonds de solidarité logement, fonds d'aide aux jeunes), die unter bestimmten Voraussetzungen gewährt werden. Wenden Sie sich für eine umfassende Beratung an Ihr Rathaus oder an das Sozialamt (centre médico-social) in Ihrer Nähe.

 

Bei einer leerstehenden Wohnung wird der Mietvertrag für eine Mindestdauer von drei Jahren, wenn der Vermieter eine Privatperson ist, und von sechs Jahren, wenn der Vermieter eine juristische Person ist (z. B. ein Unternehmen), geschlossen. Der Vermieter kann die Höhe der Miete frei festlegen. Sie können jederzeit unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist kündigen. Diese Frist verringert sich auf einen Monat, falls Sie arbeitslos oder versetzt werden, eine neue Tätigkeit in Folge einer Entlassung aufnehmen, oder falls Sie RMI-Empfänger sind (revenu minimum d'insertion).

 

Falls Sie in einer möblierten Wohnung oder in einer Wohngemeinschaft leben, verweisen wir bzgl. weiterer Informationen auf die Internetseite der ANIL, Agence nationale pour l'information sur le logement http://www.anil.org/fr/profil/vous-etes-locataire/location-meublee/index.html, da andere Voraussetzungen erfüllt werden müssen.

 

 - Die Nebenkosten?

Der Mieter muss die Kosten für folgende Ausgaben übernehmen:

  • - Kosten für erbrachte Leistungen, die mit der Wohnung oder mit der Nutzung des Gebäudes verbunden sind. Darunter fallen z. B. Wasser- und Energiekosten, Aufzugkosten oder Zentralheizungskosten;
  • - Kosten zur Instandhaltung der gemeinschaftlich genutzten Gebäudeteile (Treppenhaus, Grünflächen,....) und für kleinere Reparaturen.
  • - Kosten für sonstige Leistungen, die Sie in Anspruch nehmen, wie z. B. Müllabfuhr.

Alle Kosten, die der Vermieter dem Mieter in Rechnung stellen darf, sind in einem Gesetzestext aufgeführt (décret du 26.08.1987, im JO vom 30.08.1987).