Umzug ins Nachbarland

Sich in Deutschland niederlassen

Sich in Deutschland niederlassen

- Muss ich mich beim Rathaus meines Wohnortes anmelden?

Jede Person, die in Deutschland eine Unterkunft bezieht, ist angehalten sich innerhalb einer Woche bei den zuständigen Behörden (Einwohnermeldeamt oder Bürgerbüro) der örtlichen Gemeinde bzw. des Stadtviertels anzumelden. Dieser, in der Regel kostenlose, Vorgang ist obligatorisch. Das notwendige Anmeldeformular können Sie normalerweise direkt von der Homepage der zuständigen Behörde herunterladen bzw. vor Ort erhalten.

Zur Anmeldung müssen Sie das ausgefüllte Formular, Ihren gültigen Reisepass oder Personalausweis und den Mietvertrag (bzw. die genauen Angaben über die Person von der Sie die Unterkunft mieten) vorlegen. Die Behörde wird Ihnen anschließend eine Meldebestätigung ausstellen.

                                                                                                                                                                                         

- Ich bin französischer Staatsbürger. Brauche ich für Deutschland eine Aufenthaltsgenehmigung?

Für EU-Bürger besteht in den anderen Mitgliedsstaaten der Union keine Pflicht, eine Aufenthaltsgenehmigung zu besitzen. Diese wird, falls die nationale Rechtssprechung es vorsieht, durch die Anmeldung am Wohnort ersetzt - wie in Deutschland der Fall (siehe vorhergehende Frage ). Es ist ausreichend, einen gültigen Reisepass oder Personalausweis mit sich zu führen.

                                                                                                                                                                                            - Benötige ich eine Arbeitserlaubnis?

Jede EU-Bürgerin und jeder EU-Bürger hat das Recht auf Arbeit in einem anderen Land der europäischen Union oder des europäischen Wirtschaftsraums. Eine Arbeitsgenehmigung ist nicht erforderlich. Alle Wirtschaftstätigkeiten sind zugänglich, es bestehen jedoch einige Sonderregeln für bestimmte Stellen im öffentlichen Dienst.

   

Ich besitze die französische Nationalität. An wenn kann ich mich wenden, um bestimmte amtliche Formalitäten, wie die Erneuerung meines Passes, durchzuführen?

Da in Deutschland eine Reorganisation der französischen Auslandsvertretungen stattgefunden hat, kommen, abhängig vom jeweiligen Bundesland, unterschiedliche Konsulate als Ansprechpartner bzgl. der anstehenden Formalitäten in Frage.

 

Wenn Sie nach Baden-Württemberg ziehen, ist das französische Generalkonsulat in München für Sie zuständig. Bei Fragen zu den amtlichen Formalitäten, mögen Sie bitte die Internet-Seite des Konsulates aufsuchen:  http://www.botschaft-frankreich.de/konsulate/rubrique.php3?id_rubrique=7 . Tatsächlich kann es dazu kommen, dass Sie sich, je nach Angelegenheit, an unterschiedliche Konsulate (Frankfurt) oder an die Botschaft in Berlin wenden müssen.

                                                                                                                                                                                 

Ab dem 1. Januar 2009, auf Initiative des Eurodistricts Strasbourg- Ortenau, haben Franzosen die im Ortenaukreis leben die Möglichkeit Ihre Ausweise bei der Stadtgemeinschaft Straasburg erneuern zu lassen. Mehr Informationen erhalten Sie bei der Stadtgemeinschaft Strassburg ( 00 333 88 60 90 90).

                                                                                                                                                                    

Wenn Sie nach Rheinland-Pfalz ziehen, ist das französische Generalkonsulat in Frankfurt am Main für Sie zuständig: http://www.botschaft-frankreich.de/konsulate/rubrique.php3?id_rubrique=3 . Das Generalkonsulat kümmert sich um alle amtlichen Formalitäten, mit Ausnahme des Personenstandes, der zum Verantwortungsbereich der französischen Botschaft in Berlin zählt.

                                                                                                                                                                          

Die Registrierung im Register der Auslands-Franzosen (Français établis hors de France): Die kostenlose Registrierung (ehemals: „immatriculation consulaire") ist nicht zwingend erforderlich, Sie erlaubt Ihnen jedoch, den örtlichen Behörden zu beweisen, dass Sie sich unter konsularischem Schutz befinden. Zudem erlangen Sie Anspruch auf vergünstigte Tarife bei Inanspruchnahme konsularischer Dienste. Schließlich ermöglicht sie den Erhalt und die Erneuerung Ihrer Identitäts- und Reisedokumente. Die Registrierung ist unabdingbar, um nach Artikel L12 und L14 des code électoral in die Wählerliste aufgenommen zu werden, um einen französischen Personalausweis zu erhalten, und um ein Stipendium an einer französischen Schule des Bezirks zu bekommen. Weitere Informationen können Sie auf den Internet-Seiten der Konsulate und bei deren Service-Stellen erhalten.