Umzug ins Nachbarland

Sich in Deutschland niederlassen

Sich in Deutschland niederlassen

- Muss ich mich beim Rathaus meines Wohnortes anmelden?

Jede Person, die in Deutschland eine Unterkunft bezieht, ist angehalten sich innerhalb einer Woche bei den zuständigen Behörden (Einwohnermeldeamt oder Bürgerbüro) der örtlichen Gemeinde bzw. des Stadtviertels anzumelden. Dieser, in der Regel kostenlose, Vorgang ist obligatorisch. Das notwendige Anmeldeformular können Sie normalerweise direkt von der Homepage der zuständigen Behörde herunterladen bzw. vor Ort erhalten.

Zur Anmeldung müssen Sie das ausgefüllte Formular, Ihren gültigen Reisepass oder Personalausweis und den Mietvertrag (bzw. die genauen Angaben über die Person von der Sie die Unterkunft mieten) vorlegen. Die Behörde wird Ihnen anschließend eine Meldebestätigung ausstellen.


- Benötige ich eine Aufenthaltsgenehmigung ?


Für EU - sowie Schweizer Bürger besteht keine Pflicht eine Aufenthaltsgenehmigung für die EU Länder zu besitzen.
http://www.cidal.diplo.de/Vertretung/cidal/fr/03__Bienvenue/01__visabestimmungen__seite.html


- Benötige ich einen Arbeitserlaubnis?


Schweizer Bürger benötigen keine Arbeitserlaubis um in Deutschland  zu arbeiten. Bei der Ankunft ist es wichtig, sich beim Bürgeramt oder beim  Einwohnermeldeamt des Wohnortes anzumelden. 

Mehr Informationen auf der Webseite des Auswertigen Amtes:  

http://www.auswaertiges-amt.de/DE/EinreiseUndAufenthalt/LernenUndArbeiten/ArbeiteninD_node.html
http://www.cidal.diplo.de/Vertretung/cidal/fr/03__Bienvenue/07__FAQ/Visa/02__travailler__seite.html


- Die Aktualisierung der Ausweispapiere.


Wenn Ihr letztzer Wohnort in der Schweiz war, müssen Sie sich beim zuständigen Konsulat des Bezirks anmelden:
Webseite des schweizerischen Generalkonsulat in Frankfurt (zuständig für Rheinland Pfalz) 
Webseite des schweizerischen Generalkonsultat in Stuttgart (zuständig für Baden- Württemberg)