Umzug ins Nachbarland

Sich in Frankreich niederlassen

Sich in Frankreich niederlassen

- Die Anmeldung bei der Gemeinde 


 Anders als in Deutschland besteht in Frankreich bei einem Wohnsitzwechsel innerhalb Frankreichs keine Meldepflicht beim Rathaus. Allerdings sind Sie als EU-Bürger, der erstmals nach Frankreich zieht, verpflichtet, Ihren gewöhnlichen Wohnsitz zu melden. Wie diese Anmeldung erfolgen soll, ist allerdings noch in einer Verordnung festzulegen. Bis dahin sind EU-Bürger noch von diesem Vorgang befreit.


- Benötige ich eine Aufenthaltsgenehmigung?

Als EU-Bürger haben Sie das Recht auf Einreise und Aufenthalt in Frankreich. Sie brauchen also keine Aufenthaltsgenehmigung für Frankreich. Dieses Recht kann nur aus Gründen der öffentlichen Ordnung, der nationalen Sicherheit oder der öffentlichen Gesundheit eingeschränkt werden. Weitere Informationen finden Sie unter http://www.botschaft-frankreich.de/

- Benötige ich eine Arbeitserlaubnis?

Jede EU-Bürgerin und jeder EU-Bürger hat das Recht auf Arbeit in einem anderen Land der europäischen Union oder des europäischen Wirtschaftsraums. Eine Arbeitsgenehmigung ist nicht erforderlich. Alle Wirtschaftstätigkeiten sind zugänglich, es bestehen jedoch einige Sonderregeln für bestimmte Stellen im öffentlichen Dienst:

http://vosdroits.service-public.fr/particuliers/F2739.xhtml?&n=Etrangers%20en%20France&l=N8&n=Etrangers:%20s%C3%A9jour%20et%20travail&l=N110&n=Ressortissants%20communautaires%20en%20France&l=N112

- Die Aktualisierung der Adresse auf den Ausweispapiere

Ich habe die deutsche Staatsangehörigkeit. An wenn muss ich mich wenden um Verwaltungsformalitäten wie die Erneuerung des Reisepasses zu erledigen.

Am 01.11.2007 ist ein neues Passgesetz in Kraft getreten. Als in Frankreich lebender Deutscher, können Sie Ihren Pass bei den deutschen Auslands-Vertretungen beantragen. Wenn Sie im Elsass ansässig sind, wenden Sie sich an das Deutsche Generalkonsulat Strassburg. Zur Antragstellung ist grundsätzlich Ihre persönliche Vorsprache beim Generalkonsulat erforderlich.

Deutsches Generalkonsulat

6, quai Mullenheim

CS 100 30

67084 Strasbourg Cedex

Tel:+33(0)3 88 24 67 00
                                                                                             

                                                                                                                                                                                                                                                           Die Öffnungszeiten finden Sie  unter :                                                                                  

http://www.strassburg.diplo.de/Vertretung/strassburg/de/04/Unterbereich__Oeffnungszeiten_20GK.html