Umzug ins Nachbarland

Sich in der Schweiz niederlassen

Sich in der Schweiz niederlassen

Benötige ich eine Aufenthaltsgenehmigung ? Benötige ich eine Arbeitserlaubnis ?

Wer während seines Aufenthaltes in der Schweiz arbeitet oder sich länger als drei Monate in der Schweiz aufhält, benötigt eine Bewilligung. Zuständig für das Ausstellen der Bewilligungen sind die Kantone. Für Fragen zu den genauen Formalitäten der Bewilligungserteilung (Wo genau beantragen, welches Formular ausfüllen, wie lange dauert es etc.) wenden Sie sich bitte an die zuständigen kantonalen Behörden. Die entsprechenden Adressen sowie weitere Informationen zur Aufenthaltsgenehmigung finden Sie unter:
http://www.bfm.admin.ch/bfm/de/home/themen/aufenthalt.html

EU -Bürger profitieren seit dem 1. Juni 2007 von der vollen Personenfreizügigkeit. Seither gelten für EU-Bürger und Schweizer grundsätzlich die gleichen Lebens-, Beschäftigungs- und Arbeitsbedingungen – sowohl in der Schweiz als auch in der EU. Somit haben EU-Bürger in der Schweiz insbesondere das Recht auf geografische und berufliche Mobilität (d.h., sie können jederzeit den Wohnort, den Arbeitsort und die Stelle wechseln).

http://www.ch.ch/private/00029/00030/index.html?lang=de
http://www.bfm.admin.ch/bfm/de/home/themen/schweiz_-_eu.html
http://www.bfm.admin.ch/bfm/de/home/themen/schweiz_-_eu/aufenthalt_der_eu.html
beachte hier insbesondere auch die Merkblätter in der Seitenleiste rechts, unter "Dokumente"!

Die gleichen Regelungen gelten auch für die EFTA.

Für Angehörige von anderen/Nicht-EU-Staaten (sog. Drittstaaten) gelten dagegen strengere Einschränkungen (Inländervorrang, Kontingente). Drittstaatsangehörige werden lediglich in beschränktem Ausmass als Führungskräfte, Spezialistinnen und Spezialisten sowie qualifizierte Arbeitskräfte zugelassen.
http://www.bfm.admin.ch/bfm/de/home/themen/arbeit/nicht-eu_efta-angehoerige.html


Die Anmeldung bei der Gemeinde.


Vom Zeitpunkt an, an dem Sie die Schweizer Grenze überschreiten, um sich im Land niederzulassen, haben Sie acht Tage Zeit (auf jeden Fall aber vor dem 1. Arbeitstag), um sich bei Ihrer neuen Wohngemeinde anzumelden.

Notwendige Dokumente für die Anmeldung sind:
• gültiger amtlicher Ausweis von jedem einreisenden Familienmitglied (Reisepass, Personalausweis)
• in der Regel 2 aktuelle Passfotos (von jedem einreisenden Familienmitglied ab 2 Jahren)
• Zivilstandsdokumente (z.B. Familienbuch, Heiratsurkunde, Geburtsurkunde der minderjährigen Kinder usw.)
• Zusicherung der Aufenthaltsbewilligung
• Arbeitsvertrag (falls keine Zusicherung der Aufenthaltsbewilligung vorhanden)

Melden Sie sich auch beim für Sie zuständigen Konsulat an. Wenn Sie dort registriert sind, können Sie unter Umständen Ihre politischen Rechte wie z.B. das Wahlrecht per Briefwahl über das Konsulat ausüben.


Die Aktualisierung der Adresse auf den Ausweispapieren.
Die Aktualisierung der Ausweispapiere ( Reisepass, Personalausweis) wird von den zuständigen Konsulate in der Schweiz durchgeführt.

Eine Liste mit allen ausländischen Vertretungen in der Schweiz finden Sie unter:
http://www.eda.admin.ch/eda/de/home/reps/forrep.html