Arbeitslosigkeit

Muss ich ein Stellenangebot annehmen?

Muss ich ein Stellenangebot, das mir von Pôle Emploi angeboten wird, annehmen?

 

Gemäß dem Gesetz vom 1. August 2008 über die „Rechte und Pflichten von Arbeitssuchenden" sind Sie verpflichtet, nach 3 Monaten Bezug von Arbeitslosengeld ein „vernünftiges Arbeitsangebot" anzunehmen.

 

Als „vernünftige Angebote" werden Beschäftigungen angesehen, die Ihren beruflichen Qualifikationen und Kompetenzen entsprechen und bei denen Sie mindestens 95 % Ihres vorherigen Gehaltes erhalten. Nach 6 Monaten Leistungsbezug muss eine angebotene Stelle mit 85 % Ihres vorherigen Gehaltes vergütet werden, wobei der Fahrtweg zur Arbeit maximal eine Stunde oder 30 Kilometer für eine Strecke betragen darf.