Arbeitslosigkeit

Arbeitslosengeld und Zwischenverdienst

Arbeitslosengeld und Zwischenverdienst

►► Kann ich während des Bezugs von Arbeitslosengeld zusätzlich einen Zwischenverdienst haben – inwiefern wird dieser angerechnet? 

Sie haben eine (unselbstständige oder selbstständige) Arbeit angenommen und erzielen dabei ein Einkommen, das kleiner ist als Ihre ALE. Das erzielte Einkommen aus dieser Tätigkeit nennt man Zwischenverdienst. Ihre ALE (Kompensationszahlung) beträgt während mindestens 12 Monaten 80% oder 70% von der Differenz zwischen dem erzielten Zwischenverdienst und dem versicherten Verdienst. Der Zwischenverdienst muss orts- und berufsüblich entschädigt werden.

 

Es ist für Sie auf jeden Fall vorteilhaft, einen Zwischenverdienst zu erzielen. Damit:

  • verbessern Sie Ihr Einkommen, denn der Zwischenverdienst und die Kompensationszahlung der ALV sind zusammen immer höher als die ALE;
  • erwerben Sie neue Beitragszeiten für eine neue Rahmenfrist, ausser es handelt sich um einen selbstständigen Zwischenverdienst oder um einen Zwischenverdienst im Rahmen einer durch die ALV finanzierten vorübergehenden Beschäftigung;
  • bietet sich Ihnen die Gelegenheit, weitere berufliche Erfahrungen zu sammeln sowie interessante Kontakte zu knüpfen. Es ist zudem leichter, aus einem bestehenden Arbeitsverhältnis heraus, eine neue Stelle zu finden.

 

 

Quelle: www.treffpunkt-arbeit.ch