Überblickstabelle: Welches Land zahlt in welchem Fall die Familienleistung?
Zum PDF-Export hinzufügenVorrangigkeitsregelung in Abhängigkeit von verschiedenen Arbeits- und Wohnsituationen
Ein Elternteil… Der andere Elternteil… | … unterliegt den arbeitsrechtlichen Bestimmungen Deutschlands* | … unterliegt den arbeitsrechtlichen Bestimmungen Frankreichs* | … unterliegt den arbeitsrechtlichen Bestimmungen der Schweiz* | … geht keiner beruflichen Tätigkeit nach | |
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Die Familie hat ihren Wohnsitz in Deutschland | … unterliegt den arbeitsrechtlichen Bestimmungen Deutschlands* | Alle Leistungen werden von Deutschland ausbezahlt | Deutschland ist vorrangig, Frankreich zahlt Differenzzulage | Deutschland ist vorrangig, Schweiz zahlt Differenzzulage | Alle Leistungen werden von Deutschland ausbezahlt |
… unterliegt den arbeitsrechtlichen Bestimmungen Frankreichs* | Deutschland ist vorrangig, Frankreich zahlt Differenzzulage | Frankreich ist vorrangig. In Deutschland ggf. Unterschiedsbetrag beim Elterngeld; Kindergeld nur wenn keine Leistung in Frankreich! | Beschäftigungsland, das die höheren Leistungen bezahlt, ist vorrangig**. Anspruch in Deutschland mit den Zuständigen Kassen abklären! | Frankreich ist vorrangig, Deutschland zahlt einen Unterschiedsbetrag | |
… unterliegt den arbeitsrechtlichen Bestimmungen der Schweiz* | Deutschland ist vorrangig, Schweiz zahlt Differenzzulage | Beschäftigungsland, das die höheren Leistungen bezahlt, ist vorrangig. ** Anspruch in Deutschland mit den zuständigen Kassen abklären! | Schweiz ist vorrangig. In Deutschland ggf. Anspruch auf Elterngeld; Kindergeld nur, wenn kein Anspruch auf Kinderzulage in der Schweiz besteht | Schweiz ist vorrangig, Deutschland zahlt einen Unterschiedsbetrag | |
… geht keiner beruflichen Tätigkeit nach | Alle Leistungen werden von Deutschland ausbezahlt | Frankreich ist vorrangig, Deutschland zahlt einen Unterschiedsbetrag | Schweiz ist vorrangig, Deutschland zahlt einen Unterschiedsbetrag | Alle Leistungen werden von Deutschland ausbezahlt | |
Die Familie hat ihren Wohnsitz in Frankreich | … unterliegt den arbeitsrechtlichen Bestimmungen Deutschlands* | Deutschland ist vorrangig, Frankreich zahlt einen Unterschiedsbetrag | Frankreich ist vorrangig, Deutschland zahlt eine Differenzzulage | Beschäftigungsland, das die höheren Leistungen bezahlt, ist vorrangig** Unterschiedsbetrag in Frankreich | Deutschland ist vorrangig, Frankreich zahlt einen Unterschiedsbetrag |
… unterliegt den arbeitsrechtlichen Bestimmungen Frankreichs* | Frankreich ist vorrangig, Deutschland zahlt eine Differenzzulage | Alle Leistungen werden von Frankreich ausbezahlt | Frankreich ist vorrangig, Schweiz zahlt eine Differenzzulage | Alle Leistungen werden von Frankreich ausbezahlt | |
… unterliegt den arbeitsrechtlichen Bestimmungen der Schweiz* | Beschäftigungsland, das die höheren Leistungen bezahlt, ist vorrangig.** Unterschiedsbetrag in Frankreich | Frankreich ist vorrangig, Schweiz zahlt eine Differenzzulage | Schweiz ist vorrangig, Frankreich zahlt einen Unterschiedsbetrag | Schweiz ist vorrangig, Frankreich zahlt einen Unterschiedsbetrag | |
… geht keiner beruflichen Tätigkeit nach | Deutschland ist vorrangig, Frankreich zahlt einen Unterschiedsbetrag | Alle Leistungen werden von Frankreich ausbezahlt | Schweiz ist vorrangig, Frankreich zahlt einen Unterschiedsbetrag | Alle Leistungen werden von Frankreich ausbezahlt | |
Die Familie hat ihren Wohnsitz in der Schweiz | … unterliegt den arbeitsrechtlichen Bestimmungen Deutschlands* | Deutschland ist vorrangig. Anspruch in der Schweiz mit der zuständigen Kasse klären | Beschäftigungsland, das die höheren Leistungen bezahlt, ist vorrangig** Anspruch in der Schweiz mit der zuständigen Kasse klären! | Schweiz ist vorrangig, Deutschland zahlt Differenzzulage | Deutschland ist vorrangig, Schweiz zahlt einen Unterschiedsbetrag |
… unterliegt den arbeitsrechtlichen Bestimmungen Frankreichs* | Beschäftigungsland, das die höheren Leistungen bezahlt, ist vorrangig** Anspruch in der Schweiz mit der zuständigen Kasse klären! | Alle Leistungen werden von Frankreich ausbezahlt. Anspruch in der Schweiz mit der zuständigen Kasse klären | Schweiz ist vorrangig, Frankreich zahlt Differenzzulage | Frankreich ist vorrangig, Schweiz zahlt einen Unterschiedsbetrag | |
… unterliegt den arbeitsrechtlichen Bestimmungen der Schweiz* | Schweiz ist vorrangig, Deutschland zahlt Differenzzulage | Schweiz ist vorrangig, Frankreich zahlt Differenzzulage | Alle Leistungen werden von der Schweiz ausbezahlt | Alle Leistungen werden von der Schweiz ausbezahlt | |
… geht keiner beruflichen Tätigkeit nach | Deutschland ist vorrangig, Schweiz zahlt einen Unterschiedsbetrag | Frankreich ist vorrangig, Schweiz zahlt einen Unterschiedsbetrag | Alle Leistungen werden von der Schweiz ausbezahlt | Alle Leistungen werden von der Schweiz ausbezahlt |
* „... unterliegt den arbeitsrechtlichen Bestimmungen des Landes X" bedeutet, dass die Person entweder in einem Vertragsverhältnis zu einem Arbeitgeber im Land X steht oder im Land X Leistungen wegen Arbeitslosigkeit bezieht. Achtung Selbständige: Es können Ausnahmeregelungen für Sie bestehen!
** Anderes Beschäftigungsland erstattet dem vorrangigen Träger die Hälfte.
Unterschiedsbeträge
Achtung: Wenn Sie in Deutschland oder der Schweiz wohnen, gelten dort andere Regeln für die Auszahlung von Unterschiedsbeträgen als in Frankreich!
Deutschland zahlte bis Anfang 2009 keinen Unterschiedsbetrag, wenn beide Elternteile im Ausland arbeiteten und die Familie in Deutschland wohnte. Im Zuge der Rechtssprechung des EUGH (sog. „Bosmann-Urteil“) können seit Anfang 2009 Familienleistungen auch in diesen Fällen von Deutschland ausbezahlt werden, wobei für das Elterngeld und für das Kindergeld unterschiedliche Regeln gelten: beim Elterngeld gewährt Deutschland einen Unterschiedsbetrag unter Anrechnung der ausländischen Leistung, das Kindergeld wird dagegen nur dann gewährt, wenn keine vergleichbare Leistung existiert.
Wenn Sie in der Schweiz wohnen und beide Elternteile im Ausland arbeiten, sollten Sie sich bei der für die Familienleistungen zuständigen Behörde informieren, inwieweit die EUGH-Rechtsprechung angewandt wird.