Steuern, Abgaben und Zölle

Geld von einem Land ins andere transferieren

Geld von einem Land ins andere transferieren

Die Verordnung tritt am 15. Juni 2007 in Kraft. Artikel 3 der Verordnung (EG) Nr. 1889/2005 über die Überwachung von Barmitteln, die in die Gemeinschaft oder aus der Gemeinschaft verbracht werden, sieht vor, dass jede natürliche Person, die in die Gemeinschaft einreist oder aus der Gemeinschaft ausreist und Barmittel in Höhe von 10.000 € oder mehr mit sich führt, diesen Betrag bei den zuständigen Behörden des Mitgliedstaats, über den sie in die Gemeinschaft einreist oder aus der Gemeinschaft ausreist, anmelden muss.

Die Anmeldung muss den Zollbehörden beim Grenzübertritt ausgehändigt werden.


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