Umzug ins Nachbarland

Umzug ins Nachbarland

Umzug ins Nachbarland

Einleitung

Der Umzug ins Nachbarland ist mit zahlreichen Formalitäten verbunden. Nachfolgend erhalten Sie grundlegende Informationen zu den Themen Niederlassung in Frankreich, Behördengänge und sonstige amtliche Formalitäten, Sozialversicherung, Arbeit, Familienzulagen und Steuern , die Ihnen bei den Vorbereitungen Ihres Umzuges nützlich sein können.


Nach dem Gemeinschaftsrecht und dem Prinzip der Freizügigkeit der UnionsbürgerInnen hat jeder EU-Bürger das Recht sich in einem anderen EU-Mitgliedsstaat aufzuhalten und dort niederzulassen. Bei einem Aufenthalt von bis zu drei Monaten sind ein gültiger Personalausweis oder ein Reisepass ausreichend. Bei einem Aufenthalt von mehr als drei Monaten, können Sie sich unter folgenden Bedingungen in einem anderen Mitgliedsstaat aufhalten:

  • Nachweis von Beschäftigung oder Selbständigkeit
  • Studium oder berufliche Ausbildung (Immatrikulierung in einer Bildungs- oder Fortbildungseinrichtung)
  • wenn Sie sich in keiner der o. g. Situationen befinden, müssen Sie den Nachweis erbringen, dass Sie über ausreichende Existenzmittel verfügen, um nicht dem Sozialsystem des aufnehmenden Mitgliedstaates zur Last zu fallen. Zudem ist des Nachweis zu erbringen, dass Sie selbst sowie jedes Familienmitglied, das mit Ihnen das Aufenthaltsrecht in Anspruch nimmt, krankenversichert ist.


Die Informationen in diesem Abschnitt richten sich primär an EU-BürgerInnen. Wenn Sie die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedsstaates haben, der nach dem 1. Mai 2004 der EU beigetreten ist bzw. aus einem Drittstaat stammen, wenden Sie sich bitte an die INFOBEST in Ihrer Nähe.


Zusätzliche Informationen finden Sie unter:

http://ec.europa.eu/youreurope/nav/fr/citizens/services/eu-guide/living/index_fr.html#11328_10