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Eine Schweizer Besonderheit: Die direkte Demokratie
Eine Schweizer Besonderheit: Die direkte Demokratie
Die Schweizer Verfassung sieht vor, dass das Volk direkte Kontrolle über die gesetzgebende Gewalt ausübt. Dies erfolgt durch mehrmals jährlich stattfindenden Volksabstimmungen. Das Volk kann zum einen die von der Regierung und dem Parlament vorbereiteten Vorlagen ablehnen oder korrigieren. Für bestimmte Vorlagen, wie beispielsweise Verfassungsänderungen oder den Beitritt zu supranationalen Organisationen, ist eine Abstimmung nach der Verfassung zwingend vorgesehen (obligatorisches Referendum), andere Referenden werden dem Volk nur unterbreitet, wenn dies mindestens 50.000 Stimmberechtigte oder acht Kantone wünschen (fakultatives Referendum). Zum andern können 100'000 Stimmberechtigte per Unterschrift eine Verfassungsänderung auf Bundesebene fordern, das Volk kann also von sich aus aktiv werden und die Verfassung gestalten.
Weitere Informationen:
Spickzettel zum Thema direkte Demokratie
