Fahrzeuge und Verkehr

Fahrzeug aus D

Fahrzeug aus D

Falls Sie von Deutschland nach Frankreich ziehen oder ein in Deutschland gekauftes Fahrzeug nach Frankreich importieren, müssen Sie Ihr Fahrzeug innerhalb von einem Monat in Frankreich anmelden. Die Anmeldung können Sie bei der „Préfecture" oder „Sous-Préfecture" Ihres Wohnortes in Frankreich vornehmen lassen. Als Anmeldebescheinigung Ihres Fahrzeuges erhalten Sie anschliessend eine "Carte grise".

Welche Unterlagen muss ich für die Anmeldung meines Fahrzeuges in Frankreich vorlegen?

1. Der Antrag auf Zulassung
Das Formular ("demande de certificat d'immatriculation") ist bei der Préfecture oder Sous-Préfecture Ihres Wohnortes in Frankreich erhältlich, bzw. hier zum download.

2.- Entweder die EG Konformitätsbescheinigung (Certificate of conformity - COC / EWG Übereinstimmungserklärung), welche die technischen Normen des Fahrzeuges bestätigt.
Für Fahrzeuge, die nach dem 01.01.1996 zugelassen wurden, kann entweder der Verkäufer das Original liefern oder es kann als Duplikat beim deutschen Hersteller angefordert werden.
- Oder eine (kostenpflichtige) Konformitätsbescheinigung der französischen Hauptvertreters Ihrer Automarke, wenn Sie keine EG Konformitätsbescheinigung vorweisen können (z.B. weil das Fahrzeug vor dem 1.1.1996 gebaut wurde).
- Oder eine Sonderbescheinigung („procès-verbal de réception à titre isolé"), die von der DRIRE (eh. service des Mines) ausgestellt wird
Falls nur eine teilweise Konformitätsbescheinigung durch den Hersteller ausgestellt wurde, werden die Unterlagen an die DRIRE weitergeleitet, die dann eine Sonderbescheinigung ausstellt. Wohnwagen, Wohnmobile, Anhänger, oder Motorräder müssen manchmal diesen Weg gehen, um in Frankreich zugelassen zu werden.

3. Der Nachweis über den „Contrôle technique" (Technische Untersuchung des Fahrzeuges)
Fahrzeuge, mit Ausnahme von Motorrädern, Wohnwagen und anderen Anhängern, mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis 3,5 Tonnen und älter als 4 Jahre, müssen durch den „Contrôle technique". Für die Ummeldung dieser Fahrzeuge ist der Nachweis über den gültigen „Contrôle technique" vorzulegen (nicht älter als 6 Monate). sind von der Auflage ganz allgemein befreit. Die Anschriften der verschiedenen "centres de contrôle technique" können sie z.B. über das elektronische Telefonbuch ermitteln.


4. Der Kaufvertrag oder die Rechnung
Der Kaufvertrag oder die Rechnung müssen auf den Namen des Antragstellers der „Carte grise" ausgestellt werden (und nicht auf den Namen eines Auftragnehmers, z.B. Werkstatt) sowie den Kilometerstand des Fahrzeuges deutlich machen.

5. Der deutsche Fahrzeugsbrief und die Abmeldebescheinigung
Die Zulassungsstelle des Landratsamtes stellt als Abmeldebescheinigung aus:
- entweder eine schriftliche Bescheinigung
- oder einen Stempel im Fahrzeugschein.

6. Die Bescheinigung des französischen Finanzamts über Mehrwertsteuerbefreiung oder -zahlung ("quitus fiscal")

Ein Kraftfahrzeug wird in steuerlicher Hinsicht als Neuwagen betrachtet, wenn seit der Erstzulassung weniger als sechs Monate vergangen sind oder der Kilometerstand weniger als 6000 km beträgt. In diesem Fall ist die Mehrwertsteuer (19,6%) immer in Frankreich zu entrichten, und zwar bei dem für Ihren Wohnort zuständigen Finanzamt ("centre des impôts"). Weisen Sie den ausländischen Verkäufer des Fahrzeuges ggf. gleich zu Beginn darauf hin, dass das Fahrzeug in Frankreich zugelassen wird und, dass die Mehrwertsteuer dort entrichtet wird!

Ein Kraftfahrzeug wird in steuerlicher Hinsicht als Gebrauchtwagen betrachtet, wenn seit der Erstzulassung mehr als sechs Monate vergangen sind und der Kilometerstand mehr als 6000 km beträgt. In diesem Fall sind Sie steuerfrei. Jedoch brauchen Sie eine Bescheinigung vom französischen Finanzamt, die die Befreiung der Mehrwertsteuer bestätigt.


==> Welche Unterlagen benötigt das Finanzamt um die Bescheinigung über Mehrwertsteuerbefreiung oder -Entrichtung auszustellen?

- Identitätsnachweis
- Kaufvertrag (Kilometerstand + Preis + Name des Käufers und Verkäufers)
- Wohnsitznachweis
- Fahrzeugbrief
- Vollmacht falls Sie eine andere Person damit beauftragen

7. Ein gültiger Ausweis oder Reisepass

8. Wohnsitznachweis des Antragsstellers
Als Wohnsitznachweis gelten in Frankreich u.a. eine Telefon-, Gas-, Wasser- oder Stromrechnung, ein Steuerbescheid oder ein Mietvertrag.

Wie kann ich über die Grenze fahren und den contrôle technique in Frankreich abnehmen lassen, wenn das Auto bereits abgemeldet ist?

Um die technische Untersuchung des Fahrzeuges ("contrôle technique") in Frankreich abnehmen zu lassen und über die Grenze zwischen Frankreich und Deutschland zu fahren, sind gültige Autokennzeichen erforderlich.

Falls das Auto, das Sie in Deutschland kaufen, bereits abgemeldet wurde, ist ein Antrag auf provisorische Kurzzulassung erforderlich.

==> Achtung: Mit nationalen Kurzkennzeichen dürfen Sie nicht ins Ausland fahren!

- In Frankreich können Sie bei der Préfecture oder Sous-Préfecture die so genannten „Plaques provisoires ww" erwerben. Dieses Kennzeichen „ww" ist für 15 Arbeitstage gültig und einmal erneuerbar. Die Berechnungsgrundlage ist ein „Cheval fiscal". Dieses Kennzeichen gilt nur in Frankreich!

- In Deutschland können Sie bei den Kfz-Zulassungsstellen der Landratsämter Kurzkennzeichen erwerben. Sie sind für fünf Tage und nur in Deutschland gültig.

==> Die Lösung?

Die Lösung sind so genannte Ausfuhrkennzeichen. Dies sind deutsche Kennzeichen, die speziell für den Export vorgesehen sind. Zuständig für die Ausgabe der Ausfuhrkennzeichen sind die Kfz-Zulassungsstellen. Folgende Unterlagen werden benötigt:


- Versicherungsbestätigung
- Pass oder Personalausweis
- Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein
- Nachweis über gültiger TÜV
- Nachweis über gültige Abgasuntersuchung
- Wohnbescheinigung


Achtung ! Der Verbandkasten (mit Warndreieck und Rettungsweste) muss eventuell vorgezeigt werden, sowie die Originalkennzeichen!

Die Ausfuhrkennzeichen kosten derzeit ungefähr 30€. Für ein Fahrzeug, das auf Ausfuhrkennzeichen zugelassen werden soll, muss eine gesonderte Kfz-Versicherung abgeschlossen werden. Nur für den Zeitraum, für den die Versicherung abgeschlossen wurde, wird auch das Kennzeichen von der Zulassungsstelle ausgegeben. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Versicherung, bei den Zulassungsstellen oder im Internet. Rechnen Sie ungefähr 80€ für 15 Tage.