Fahrzeuge und Verkehr

Fahrzeug aus F

Fahrzeug aus F

Falls Sie von Frankreich nach Deutschland ziehen, oder ein in Frankreich gekauftes Fahrzeug nach Deutschland importieren, müssen Sie Ihr Fahrzeug in Deutschland anmelden. Die Anmeldung können Sie bei der Kfz-Zulassungsstelle Ihres Wohnortes in Deutschland vornehmen lassen

Wie melde ich ein neues Fahrzeug aus Frankreich nach Deutschland um?
Soll ein neues Kraftfahrzeug aus Frankreich eingeführt und zugelassen werden, müssen folgende Dokumente vorliegen:

- EWG-Übereinstimmungsbescheinigung
- Kaufvertrag / Originalrechnung
- Ausgefüllte Versicherungsbestätigung
- Personalausweis oder Pass des zukünftigen Halters
- Eventuell Vollmacht und Personalausweis oder Reisepass (mit Meldebestätigung des Einwohnermeldeamtes) der zu vertretenden Person sowie des Bevollmächtigten
Wenn das Fahrzeug nicht älter als 6 Monate ist oder nicht mehr als 6.000 km zurückgelegt hat, muss bei der Zulassung eine Erklärung für Umsatzsteuerzwecke abgegeben werden, die von der Zulassungsstelle zur Festsetzung der Umsatzsteuer an das zuständige Finanzamt weiter¬gegeben wird. Sie sind verpflichtet, innerhalb von 10 Tagen nach dem Erwerb gegen¬über dem zuständigen Finanzamt die „Umsatzsteuererklärung für die Fahrzeugeinzelbesteuerung" abzugeben und die Steuer zu entrichten.


Wie melde ich ein gebrauchtes Fahrzeug aus Frankreich nach Deutschland um?
Soll ein gebrauchtes Kraftfahrzeug aus Frankreich eingeführt und zugelassen werden, müssen folgende Dokumente vorliegen:

- Ausländische Fahrzeugpapiere
- Eventuell EWG-Übereinstimmungs-Bescheinigung im Original
- Bei Fahrzeugen, die älter als drei Jahre sind: Nachweis über eine Haupt- und Abgasuntersuchung
- Nachweis der Verfügungsberechtigung
- Kaufvertrag / Originalrechnung
- Ausgefüllte Versicherungsbestätigung
- Personalausweis oder Pass des zukünftigen Halters
Mehr Informationen finden Sie beim deutschen Strassenverkehrsamt.