Fahrzeuge und Verkehr

Fahrzeug aus Frankreich

Fahrzeug aus Frankreich

Bei einem Umzug in die Schweiz sollten Sie ihr Auto am Zoll mittels Formular 13.20A als Umzugsgut deklarieren lassen, da Sie ansonsten Mehrwertsteuer darauf entrichten müssen. Dies geht allerdings nur, wenn Sie ihr Auto vor dem Umzug (als Umzugsdatum gilt das Datum, an welchem die Aufenthaltsbewilligung ausgestellt wurde) schon mindestens sechs Monate in Benutzung hatten und es auch in der Schweiz mindestens ein volles Jahr weiterbenutzen werden.

Motorfahrzeugkontrolle / Ummeldung des Kraftfahrzeuges

Wenn die Zollformalitäten erledigt sind, müssen Sie ihr Auto beim zuständigen kantonalen Strassenverkehrsamt (heisst hier in der Region meist "Motorfahrzeugkontrolle") ummelden lassen. Dort wird man Ihnen einen Termin zur zur Motorfahrzeugprüfung (= contrôle technique) Ihres Fahrzeuges in der zuständigen Kontrollstelle geben. Für die Anmeldung beim Strassenverkehrsamt ist eine EG-Übereinstimmungsbescheinigung fakultativ. Wenn Sie eine solche besitzen, sind weniger Prüfungseinheiten nötig. Anderenfalls wird Ihr Fahrzeug einer kompletten Prüfung unterzogen.

Hier finden Sie eine Übersicht über die Strassenverkehrsämter der Kantone.

Bevor Sie allerdings den Termin zur Motorfahrzeugprüfung wahrnehmen können, sind Sie verpflichtet Ihr Fahrzeug einem Abgastest zu unterziehen. Dies kann bei jeder grösseren Werkstatt erledigt werden. Nach dem Abgastest erhalten Sie ein Abgasdokument, das Sie zur Motorfahrzeugprüfung mitbringen müssen.

Zur Motorfahrzeugprüfung müssen Sie nach Terminabsprache erscheinen und dort ihr Formular 13.20A stempeln lassen.

Bei der Anmeldung zur Motorfahrzeugprüfung brauchen Sie folgende Unterlagen:

Falls Sie eine EU-Übereinstimmungsbescheinigung besitzen:
- EU Übereinstimmungsbescheinigung
- Zollpapiere (Formular 13.20A)
- Abgasdokument
- Ausländische Fahrzeugpapiere (falls Fahrzeug bereits in Verkehr stand)
Falls Sie keine EU-Übereinstimmungsbescheinigung besitzen:
- Technische Daten des Fahrzeugs
- Nachweis der Lärmnorm oder Resultat der Lärmmessung
- Nachweis über die Einhaltung der Abgasnorm
- Nachweis der Rauch- und Partikelnorm (bei Dieselmotoren)
- Zollpapiere (Formular 13.20A)
- Abgasdokument
- Ausländische Fahrzeugpapiere (falls Fahrzeug bereits in Verkehr stand)

Weitere Informationen finden Sie unter:
www.mfpbb.ch bzw. http://www.baselland.ch/main_import-htm.288728.0.html.

Nach bestandener Motorfahrzeugprüfung müssen Sie die neuen Nummernschilder sowie den Fahrzeugausweis (entspricht der "carte grise") beim kantonalen Strassenverkehrsamt abholen. Hierzu benötigen Sie:

- die abgestempelten Zollpapiere (Formular 13.20A)
- die deutschen Fahrzeugpapiere (Fahrzeugschein; Fahrzeugbrief nur wenn vorhanden)
- die alten deutschen Nummernschilder (diese werden durch das Amt vernichtet, die Vernichtung wird nach Deutschland gemeldet)
- bisherige Kontrollschilder
- Identitätsnachweis
- den Versicherungsnachweis (dieser wird Ihnen von der schweizerischen Haftpflichtversicherung ausgestellt, bei der Sie zuvor Ihr Fahrzeug versichert haben müssen).

Achtung: Die Ummeldung muss bis spätestens 12 Monate nach der ersten Einreise in die Schweiz erfolgt sein! So lange dürften Sie Ihre ausländischen Nummernschilder noch weiterbenutzen.
Mehr Informationen finden Sie unter http://www.mfk.bs.ch/fahrzeuge/fahrzeuge-import.html
http://www.comparis.ch/immigration/car/