Fahrzeuge und Verkehr

Fahrzeug aus CH

Fahrzeug aus CH

Die Europäische Union ist eine Zollunion, innerhalb derer keine Zölle erhoben werden. Einfuhrzölle werden nur noch gegenüber Nicht-EU-Ländern erhoben. Da die Schweiz kein Mitglied der Europäischen Union ist, fallen für Fahrzeuge, die aus der Schweiz importiert werden Zollgebühren an. Diese Zollgebühren entfallen nur dann, wenn es sich bei dem importierten Fahrzeug um Umzugsgut bei einer Verlegung des Hauptwohnsitzes nach Frankreich handelt. Hierfür müssen Sie in Frankreich weder Mehrwertsteuer noch Zollgebühren entrichten, vorausgesetzt:
  • Sie haben sich in der Schweiz mindestens 12 Monate aufgehalten,
  • Sie besitzen das Fahrzeug schon mindestens 6 Monate
  • Sie werden es nicht innerhalb der nächsten 12 Monate veräussern
  • Sie haben das Kfz als Umzugsgut auf Ihrer Inventarliste aufgeführt

Das Fahrzeug muss in Frankreich spätestens 4 Monaten nach Erhalt der Verzollungsbescheinigung (846A) zugelassen werden. Ein Fahrzeug ohne vorschriftsmässiges Kennzeichen darf nicht benutzt werden.
Nachdem das Fahrzeug in der Schweiz abgemeldet wurde, kann es in Frankreich nur mit einem provisorischen Kennzeichen der Serie WW gefahren werden, welches von der Préfecture ausgegeben wird (2 provisorische Kennzeichen werden von der Préfecture auf Antrag zugeteilt; Gültigkeitsdauer max.
6 Wochen). WW Kennzeichen sind allerdings nur in Frankreich gültig, d.h. berechtigen Sie nicht zur Teilnahme am internationalen Kraftverkehr.
Dem Zulassungsantrag (hier zum download) müssen insbesondere folgende Unterlagen beigefügt werden:

- Fahrzeugausweis (Original)
- gegebenenfalls Original des Kaufvertrags
- EG-Typgenehmigung/EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (gibt es seit 1996), bzw. - wenn Sie diese nicht haben - "attestation d'identification du véhicule à un type français" (beim Hauptimportateur der Marke bzw. beim Hersteller in Frankreich zu beantragen)
- Verzollungsbescheinigung 846A
- Nachweis einer französischen technischen Überprüfung des Fahrzeugs ("attestation de contrôle technique"), wenn das Fahrzeug älter als 4 Jahre ist.
(für zusätzliche Informationen, s. "Fahrzeug aus Deutschland")