Fahrzeuge und Verkehr

Fahrzeug aus CH

Fahrzeug aus CH

Die Länder der EU haben mit den EFTA-Ländern so genannte Präferenzabkommen über gegenseitige Zollbefreiung für bestimmte Produkte, zu denen auch Fahrzeuge gehören, geschlossen. Um diese Zollbefreiung für ein in der Schweiz gekauftes Fahrzeug in Anspruch nehmen zu können, muss als Nachweis der "Ursprungseigenschaft" - also der Herkunft der Ware - eine Warenverkehrsbescheinigung vorgelegt werden.

Für Fahrzeuge, die aus der Schweiz nach Deutschland eingeführt werden, ist der deutschen Zollbehörde die Warenverkehrsbescheinigung "EUR.1" vorzulegen. Wenn der Kaufpreis nicht höher als 6.000 € ist, genügt auch eine entsprechende Erklärung auf der Rechnung. Das Papier muss von der deutschen Zollbehörde mit Dienstsiegel bestätigt sein.
Die Warenverkehrsbescheinigung bekommen Sie bei der schweizerischen Industrie- und Handelskammer.

Bitte beachten Sie, dass im Falle einer Wohnsitzverlegung, wenn das Fahrzeug als "Umzugsgut" eingeführt wird, muss keine Warenverkehrsbescheinigung vorgelegt werden.
Als Nachweis der korrekt erfolgten Einfuhr und der Bezahlung aller Einfuhrabgaben stellt Ihnen das deutsche Zollamt eine sog. Zoll-Unbedenklichkeitsbescheinigung aus, die für die Zulassung des Fahrzeuges sehr wichtig ist.
Erst wenn die Zollformalitäten erledigt sind, können sie bei der zuständigen KFZ-Zulassungsstelle beim Landratsamt das notwendige Antragsformular zur Anmeldung eines Kraftfahrzeugs erhalten und ausfüllen.
Bei der Zulassungsstelle benötigen sie folgende Papiere:
- Personalausweis oder Reisepass
- Originalkaufrechnung
- ausländische Fahrzeugpapiere
- Versicherungsbestätigung (Doppelkarte)
- Zoll-Unbedenklichkeitsbescheinigung
- EG-Übereinstimmungsbescheinigung (EU-Zertifikat, CoC) oder Gutachten der technischen Prüfstelle.
Die bisher erforderliche „Auskunft aus dem Zentralen Fahrzeugregister" des Kraftfahrtbundesamtes, die so genannte „Unbedenklichkeitsbescheinigung" wird seit 01.03.2007 nicht mehr verlangt.
Mehr Informationen über den Fahrzeug-Import finden Sie beim ADAC.