Heirat und Familie

Die eingetragene Lebenspartnerschaft

Die eingetragene Lebenspartnerschaft

Die eingetragene Lebenspartnerschaft ist eine gesetzlich vorgesehene Form der Partnerschaft, die das Zusammenleben zweier Personen regelt.

 

Je nach Land kann eine derartige Partnerschaft entweder nur von gleichgeschlechtlichen Paaren oder aber sowohl von gleichgeschlechtlichen als auch von nicht-gleichgeschlechtlichen Paaren eingegangen werden.