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Grenzüberschreitende Zusammenarbeit
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Das Europäische Parlament
Das Europäische Parlament
Seit 1979 wählen die Bürgerinnen und Bürger der EU-Mitgliedsländer ihre Vertretung direkt ins Europäische Parlament. Die 732 Abgeordneten werden dabei jeweils für fünf Jahre gewählt. Das Parlament übt die politische Kontrolle über die Tätigkeiten der EU aus und beteiligt sich an der Gesetzgebung. Über das hinaus äußert sich zu Kommissionsvorschlägen zeitlich vor dem Ministerrat und bringt Änderungsvorschläge ein. Durch den Vertrag von Maastricht wurden seine Rechte erweitert, indem es im Mitentscheidungsverfahren (z.B. bei Binnenmarkt, Gesundheit, Verbraucherschutz, Transeuropäischen Netzen, Umweltschutz) eine gleichberechtigte Rolle neben dem Ministerrat einnimmt. Zudem ist die Ernennung der Kommissare an die Zustimmung des Parlaments gebunden und dieses kann die Kommission sogar zum Rücktritt zwingen.Der EU-Haushalt wird mit Beteiligung des Parlamentes entschieden.
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