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Arbeitslosigkeit
Arbeitslosigkeit
Der Grenzgänger zahlt die Beiträge der Arbeitslosenversicherung in dem Land, in dem er arbeitet.
Arbeitslosengeld für Vollarbeitslosigkeit wird ihm in der Regel in seinem Wohnland in Anwendung des nationalen Rechts ausbezahlt, wenn er sich als arbeitssuchend gemeldet hat.
Von diesem Prinzip kann es bei bestimmten Kriterien (Kurzarbeit oder betrieblich bedingte Arbeitslosigkeit, witterungsbedingter Arbeitsausfall im Baugewerbe, lang andauernde Krankheit, Staatsangehörigkeit usw.) Ausnahmen geben.

