Arbeitslosigkeit

Ich möchte ein Unternehmen gründen

Ich möchte ein Unternehmen gründen

 

Sie erhalten Arbeitslosengeld

und gründen bzw. übernehmen ein Unternehmen in Frankreich.

 

 

 

Zwei Maßnahmen könnten für Sie interessant sein:

 

- Das Pôle emploi kann Ihnen für die Gründung eines Unternehmens eine Beihilfe als Startkapital zahlen. Sobald Sie Ihr Unternehmen angemeldet haben, gewährt Ihnen das Pôle Emploi ein Viertel des Betrages, den Sie als Arbeitslosengeld erhalten würden, und ein weiteres Viertel nach spätestens sechs Monaten. Die andere Hälfte Ihres Arbeitslosengeldes wird Ihnen im Falle des Scheiterns Ihres Vorhabens ausgezahlt.

 

- Das Pôle emploi kann Ihnen einen Teil Ihres Arbeitslosengeldes während der Startphase weiterhin auszahlen. Diese Beibehaltung der Auszahlung geschieht im Rahmen Ihrer verbleibenden Anrechte auf Arbeitslosengeld und ist auf eine Höchstdauer von 15 Monaten begrenzt. Liegen Ihre Einkünfte unter 70 % Ihres letzten Bruttoarbeitsentgeltes, so wird die Arbeitslosengeld-Zuzahlung proportionell berechnet. Liegen die Einkünfte Ihrer Geschäftstätigkeit über diesen 70 %, erhalten Sie kein Arbeitslosengeld.

 

 

Besuchen Sie die Homepage Pôle Emploi für weitere Informationen

zum Thema arbeitslose Unternehmensgründer/-übernehmer in Frankreich