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Renten

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Altersrenten werden in Europa jeweils von demjenigen Staat ausgerichtet, in dem die entsprechenden Beitragszeiten geleistet wurden. Wenn Beitragszeiten in mehreren Staaten geleistet wurden, entstehen daraus mehrere Rentenansprüche. Die ehemaligen Arbeitskräfte erhalten also aus jedem Land, in welchem Beiträge geleistet wurden, eine anteilige Rente, entsprechend der national geltenden gesetzlichen Regeln.

Anmerkung: Aufgrund der Tatsache, dass die hier einschlägigen gesetzlichen Regeln für die EU/EWR-Länder und die Schweiz identisch sind, wird in der Folge für diese Ländergruppe der Sammelbegriff „Mitgliedstaat(en)“ verwendet.

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Zuletzt geändert am 14.10.2022
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