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Das französisch-schweizerische Doppelbesteuerungsabkommen

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La convention fiscale franco-suisse

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Erbschaften und Schenkungen

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Die Besteuerung von Erbschaften war in einem gesonderten Abkommen zwischen Frankreich und der Schweiz geregelt, nämlich dem Abkommen vom 31.Dezember 1953 zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Französischen Republik zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Nachlass- und Erbschaftssteuern. Dieses Abkommen wurde am 31.12.2014 aufgehoben, so dass es ab dem 01.01.2015 nicht mehr anwendbar ist.

Es existiert somit kein Steuerabkommen zwischen der Schweiz und Frankreich, das Erbschaften und Schenkungen regelt.

Die französischen und schweizerischen Steuerbehörden informieren Sie über die jeweiligen Besteuerungsmodalitäten.

Zuletzt geändert am 05.08.2016
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