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Elternzeit und Elterngeld

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Congé parental et allocation de congé parental

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Elternzeit und Elterngeld in der Schweiz

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Bei der Geburt eines Kindes hat die Mutter in der Schweiz Anspruch auf einen bezahlten Urlaub von 14 Wochen, der Vater auf einen bezahlten Urlaub von 2 Wochen. Nicht vorgesehen ist ein Elternurlaub, den sich Mutter und Vater frei aufteilen können.

Zum Mutterschaftsurlaub siehe hier.

Erwerbstätige Väter haben seit dem 1.1.2021 Anspruch auf einen zweiwöchigen Vaterschaftsurlaub. Der Urlaub kann am Stück (inkl. Wochenende) oder tageweise bezogen werden. Das Wochenende wird beim Vaterschaftsurlaub - wie auch beim Mutterschaftsurlaub - mitentschädigt. Aus diesem Grund erhält der Vater 14 Taggelder ausbezahlt und hat insgesamt 10 arbeitsfreie Tage zugute.

Der Vaterschaftsurlaub muss innerhalb von sechs Monaten ab der Geburt bezogen werden. Bezieht der Vater den Urlaub wochenweise, so werden ihm pro Woche 7 Taggelder ausgerichtet. Bezieht der Vater seinen Urlaub tageweise, so werden pro 5 entschädigte Tage zusätzlich 2 Taggelder ausgerichtet. Der Vaterschaftsurlaub wird zusätzlich zu den Ferien gewährt. Somit dürfen die Arbeitgeber:innen die Ferien nicht kürzen. Ausserdem wird die Kündigungsfrist verlängert, wenn der oder die Arbeitgeber:in das Arbeitsverhältnis kündigt und der Vater noch nicht den gesamten Vaterschaftsurlaub bezogen hat. Die Verlängerung entspricht der Anzahl verbleibender Urlaubstage.

Wie beim Mutterschaftsurlaub beträgt die Entschädigung 80 Prozent des durchschnittlichen Erwerbseinkommens vor der Geburt des Kindes, höchstens aber 196 Franken pro Tag. Für zwei Wochen Urlaub werden 14 Taggelder ausbezahlt, was einen Höchstbetrag von 2744 Franken ergibt.

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Zuletzt geändert am 02.08.2023
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