Meldepflicht
Anders als in Deutschland besteht in Frankreich bei einem Wohnsitzwechsel innerhalb Frankreichs keine Meldepflicht beim Rathaus.
Sie sind jedoch verpflichtet, sich beim örtlich zuständigen Finanzamt („Centre des impôts“) zu melden und dort Ihre Steuererklärung abzugeben – ob ihre Einkünfte in Frankreich steuerpflichtig sind oder nicht.
Zuletzt geändert am 02.08.2016- Sozialversicherung
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